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Zwangsversteigerung in Amtsgericht Sankt Veit an der Glan

Einfamilienhaus in 9313 St. Georgen am Längsee

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
Grundstücksgröße: 1.061 m²
Objektgröße: 208,15 m²
Die Liegenschaft liegt westlich der Längseestraße, ungefähr 750 m nördlich der Seeberg-Bundesstraße. Das mehr oder weniger eben gelegen Grundstück ist mit einem in massiver Bauweise errichtetem Wohnhaus mit Nebengebäude bebaut. Das Gebäude wurde Anfang der 1960er Jahre errichtet und 2004 um einen Anbau erweitert und grundlegend saniert. Es weist einen guten Bau- und Erhaltungszustand auf. Neben dem Wohnhaus befindet sich auf dem Grundstück noch ein Swimmingpool, ein Pool-Haus und ein Geräteschuppen.74527 St. Georgen am Längsee113Bestehend aus Grundstück 558/4, Bauland Dorfgebiet Garten mit Wohnhaus mit Pool und Poolhaus, voll aufgeschlossen, Bauland WohngebietAdresse: An der Lauer 5, 9313 St. Georgennähere Details sind dem Schätzungsgutachten des Alois Maier vom 17. 2. 2025 mit Bewertungsstichtag 20. 1. 2025 zu entnehmen.Verkehrswert EUR 400.000,00Gesamtschätzwert EUR 400.000,00 geringstes Gebot: EUR 200.000,00Vadium: EUR 40.000,00Zur NachrichtDie Versteigerungsbedingungen, die auf die Liegenschaften sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw. können von den Kauflustigen in der umstehend bezeichneten Gerichtsabteilung während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden.Bei dem umstehend bezeichneten Exekutionsgericht sind Ablichtungen des gesamten Schätzungsgutachtens gegen Kostenersatz erhältlich. Das Gutachten und eine Kurzfassung sind in der Ediktsdatei zu ersehen.Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schuldners einverstanden erklären.Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben bezeichneten Liegenschaft p f a n d r e c h t l i c h sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird.Wird eine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch n i c h t p f a n d r e c h t l i c h sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Versteigerung berichtigt werden würden.Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens zugesicherten Beträge, Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.
Wert des mitzuversteigernden Zubehörs: kein Zubehör

Versteigerungsort: Bezirksgericht St. Veit/Glan, Verhandlungssaal 1/EG

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Objekt Daten

ID : Identifikationsnummer für die eindeutige Zuordnung des Objekts.
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Termin : Datum und Uhrzeit der Versteigerung.
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Verkehrswert : Festgesetzter Verkehrswert gemäß Gutachten.
400.000 €

Adresse : Vollständige Anschrift des zu versteigernden Objektes.
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Geringstes Gebot : Sollten die Wertgrenzen weggefallen sein, wird automatisch die 5/10-Wertgrenze angezeigt. Weitere Informationen zu den Wertgrenzen finden Sie im zweiten Teil des Katalogs.
200.000 €

Dokumente : Auflistung der durch das Gericht zur Verfügung gestellten Dokumente (mit entsprechenden Links in der Online-Version): • Amtliche Bekanntmachung • Exposé • Gutachten • Bilder
Foto(s), Grundriss(e), Kurzgutachten, Lageplan, Langgutachten,

Aktualisiert am : Datum der letzten Aktualisierung durch das Amtsgericht.
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