Einfamilienhaus in 8565 Söding-St. Johann
Versteigerung einer gemeinschaftlichen Liegenschaft
Grundstücksgröße: 2.069 m²
Objektgröße: 85,03 m²
Die Liegenschaft EZ 98 GB 63333 Köppling, KG 63318 Hallersdorf, umfasst das Grundstück 561. Die Liegenschaft ist unter der Orientierungsnummer „Hallersdorf-Bahn 2“ in der Gemeinde Söding-St. Johann situiert und liegt rund 2,3 km vom Gemeindeamt Söding-St.Johann entfernt. Die Wohnlage kann als durchschnittlich bezeichnet werden, die Verkehrslage kann als durchschnittlich bis gut beschrieben werden. Die üblichen Nahversorger sind in der näheren Umgebung mit einem Fahrzeug erreichbar. Die Liegenschaft weist laut Grundbuchauszug ein Gesamtausmaß von 2.069m² auf, ist annähernd dreieckig und leicht von Osten nach Westen geneigt. Die maximale Länge des Grundstückes beträgt rund 65m, die maximale Breite beläuft sich auf etwa 59m. Auf der Liegenschaft wurden ein Wohnhaus und eine Doppelgarage errichtet. Das in Massivbauweise erbaute Wohnhaus ist unterkellert und umfasst ein Erdgeschoss sowie ein nicht ausgebautes Dachgeschoss. Des Weiteren ist entlang der südlichen Grundstücksgrenze eine Doppelgarage am Grundstück situiert. Die Doppelgarage besitzt ein Erdgeschoss. Im Norden grenzt die Liegenschaft unmittelbar an die Bahn, der Bahnhof Köppling ist annähernd gegenüber.Westlich verläuft direkt neben dem Bewertungsgrundstück ein Gerinne bzw. Graben. Die Zufahrt zur Liegenschaft erfolgt über die asphaltierte Bahnhofstraße Hallersdorf, Grundstück 562 – öffentliches Gut. Am eigenen Grundstück ist ebenso eine asphaltierte Zufahrt vorhanden. Die Liegenschaft verfügt über einen Stromanschluss, sowie über einen Anschluss an das öffentliche Wasser- und Kanalnetz. Der Brunnen für Brauchwasser ist laut Angaben nicht mehr in Betrieb.Flächenwidmung Gemäß derzeit gültigem Flächenwidmungsplan der Gemeinde Söding-St. Johann ist das Bewertungsgrundstück 561 als Freiland mit land- und forstwirtschaftlicher Nutzung (LF) ausgewiesen. Aufgrund der vorhandenen Bebauung wird eine ortsübliche Grundstücksgröße von 1.000m² als Bauland bewertet. Darüber hinaus liegt die Liegenschaft im Hochwassergefährdungsbereich HQ 30 (Hochwasserrisikozone). Für das Grundstück 561 liegt laut Gefahrenlandkarte eHORA des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft eine Gefährdung für Überflutung bei 30-jährlichem Hochwasser vor. Bodenkontaminierung Etwaige Kontaminierungen des Erdreiches waren durch bloßen Augenschein nicht feststellbar; im Verdachtsflächenkataster oder Altlastenatlas ist das Bewertungsgrundstück 561 nicht verzeichnet. Es liegt kein Energieausweis laut Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG) vor bzw. wurde der Sachverständigen kein solcher übermittelt. Sonstige Feststellungen Gemäß Mitteilung seitens der Gemeinde Söding-St. Johann besteht per 26.7.2024 kein Abgabenrückstand. Die Sachverständige hat darauf hingewiesen, dass die Benützungsbewilligungen für den Zubau zum Wohnhaus und für die Ölfeuerungsanlage nicht vorhanden sind. Auch gibt es keine Baubewilligung bzw. Benützungsbewilligung für die Doppelgarage.Gebäude:Beschreibung Wohnhaus „Hallersdorf-Bahn 2“:Das Wohnhaus wurde laut Angaben ursprünglich etwa im Jahr 1970 erbaut. Für das Gebäude wurde im Jahr 1984 die Baubewilligung für einen Zubau zum bestehenden Wohnhaus erteilt. Die dazugehörige Benützungsbewilligung fehlt. Des Weiteren wurde im Jahr 1994 die Errichtung einer Ölfeuerungsanlage genehmigt. Die diesbezügliche Benützungsbewilligung ist nicht vorhanden. Das in Ziegelmassivbauweise mit Vollwärmeschutz errichtete sowie mit einem Satteldach in Welleterniteindeckung ausgestattete Wohnhaus ist zur Gänze unterkellert und umfasst ein Erdgeschoss sowie ein nicht ausgebautes Dachgeschoss. Im Kellergeschoss sind im Altbestand ein Waschraum, ein Heizraum, ein Lagerraum und drei Kellerräume untergebracht. Der Zubau besitzt einen Kellerraum. Das Kellergeschoss ist ebenerdig und nur von außen zugänglich. Der Hauseingang im Erdgeschoss ist über eine Außenstiege auf der Ostseite erreichbar. Das Erdgeschoss beinhaltet im Altbestand einen Vorraum, ein Bad sowie vier Zimmer. Der Zubau besteht aus einem WC und einer Küche/Esszimmer. Darüber hinaus ist ein Balkon mit einer Nutzfläche von etwa 6,00m² westseitig situiert. Das Dachgeschoss ist über eine Dachbodeneinschubtreppe begehbar und beinhaltet einen Rohdachboden. Die Beheizung des Wohnhauses erfolgt durch eine Zentralheizung mit festen Brennstoffen über Heizkörper. Die Ölfeuerungsanlage gibt es nicht mehr. Die Zubehörfläche ist nicht eingefriedet und besteht zum wesentlichen Teil aus Grünflächen sowie den asphaltierten bzw. befestigten Flächen. Doppelgarage:Darüber hinaus sind eine Doppelgarage und eine Gartenlaube am Grundstück situiert. Die Doppelgarage ist erdgeschossig, hat eine Nutzfläche von ca. 31,00m² und ist mit einem Satteldach in Welleterniteindeckung ausgestattet. Das Erbauungsdatum der Doppelgarage ist nicht bekannt und es liegen keine Bau- und Benützungsbewilligung bei der zuständigen Baubehörde vor. Die Doppelgarage wird in der Außenanlagenbewertung mitberücksichtigt. An Instandsetzungsarbeiten wurden gemäß Angaben folgende Maßnahmen vorgenommen: Ungefähr im Jahr 1986 wurden ein Vollwärmeschutz an den Fassaden aufgebracht, die Kunststofffenster samt Rollos eingebaut und der Spitzboden horizontal gedämmt. In den Jahren 2012 bis 2014 wurde der Fußbodenaufbau samt Elektro- und Wasserinstallationen in der Küche sowie in den Zimmern erneuert. Darüber hinaus wurden Änderungen in der Innengestaltung samt Malerarbeiten durchgeführt. Weiters wurde das Bad erneuert. Im Kellergeschoss wurden die Ölheizung samt Öltank demontiert, ein Pufferspeicher installiert und ein Holzlager errichtet. Ein Edelstahlrohr wurde im Kamin eingezogen. Der Außenbereich wurde gestaltet und es wurde ein Baum entfernt. Der von der Sachverständigen bei der Baubehörde ausgehobene Einreichplan aus dem Jahr 1984 wurde im Zuge der Befundaufnahme stichprobenartig kontrolliert und es wurden Kontrollmessungen durchgeführt. Es konnte bis auf geringfügige Abweichungen im Innenbereich eine nahezu plankonforme Ausführung festgestellt werden. In Abänderung zum Plan wurde im Kellergeschoss ein Lagerraum hergestellt. Im Erdgeschoss wurde im Zubau die Küche/Esszimmer anstelle eines Zimmers errichtet. Die Sachverständige hat darauf hingewiesen, dass die Benützungsbewilligungen für den Zubau zum Wohnhaus und für die Ölfeuerungsanlage nicht vorhanden sind. Weiters gibt es keine Baubewilligung bzw. Benützungsbewilligung für die Doppelgarage und es liegt kein Plan bei der Baubehörde vor. Für die weiterführende Berechnung wurden die im Einreichplan aus dem Jahr 1984 angeführten Werte und Flächen herangezogen. Die Grundrissdarstellungen des Wohnhauses sind den Beilagen des Gutachtens zu entnehmen. Zusammenfassende Aufstellung zum Objektbestand WohnhausUrsprüngliches Baujahr: ca. 1970 Zubau: 1984 Baujahr fiktiv: 1994 Gesamtnutzungsdauer: 70 Jahre Restnutzungsdauer: 40 Jahre Instandhaltung/Sanierung: normal erhalten 1986: Fassaden Vollwärmeschutz Kunststofffenster samt Rollos Dämmung Spitzboden 2012-2014: EG: Küche, Zimmer: Erneuerung Fußbodenaufbau, Elektro-, Wasserinstallationen, Änderungen Innengestaltung, Malerarbeiten Erneuerung Bad KG: Demontage Ölheizung, Öltank Installation Pufferspeicher Errichtung Holzlager Kamin – Montage Edelstahlrohr Gestaltung Außenbereich Nettonutzflächen: ca. 86,68m² (KG) (Laut Einreichplan aus dem Jahr 1984) ca. 85,03m² (EG) Gesamtwohnnutzfläche: ca. 85,03m² (EG) Heizung: Zentralheizung mit festen Brennstoffen | Heizkörper Baubewilligung Zubau Wohnhaus: GZ: B 5/Pf-1984 vom 05.06.1984 Benützungsbewilligung Zubau W.: nicht vorhanden Baubewilligung Ölfeuerungsanlage: GZ: Öl 3/P-1994 vom 02.05.1994 Benützungsbewilligung Ölf.: nicht vorhanden Zustandsnote für die Bewertung: Note 2,5 (von 1,0 – 5,0) Ausstattung Sämtliche Räume des Wohnhauses sind verputzt und gestrichen. Die Decken sind vereinzelt mit Holzverschalungen versehen. In allen Wohnräumen befinden sich elektrische Installationen und Heizkörper. Die Wohnräume verfügen über Parkett-, Vinyl- und Fliesenböden. Die Sanitärräume und die Kellerräume sind verfliest. Die Innentüren sind als einfache Holztüren ausgeführt. Die Fensterkonstruktionen bestehen aus Kunststoff und sind mehrheitlich mit manuell zu bedienenden Rollos ausgestattet. Eine SAT-Schüssel ist am Birnenbaum montiert. Ein Rasenmähroboter ist im Garten installiert. Beheizt wird das Wohnhaus durch eine Zentralheizung mit festen Brennstoffen über Heizkörper. Die Sanitärausstattung im Bad beinhaltet eine Dusche und einen Waschtisch. Darüber hinaus ist ein separates WC vorhanden. Der Waschmaschinenanschluss ist im Kellergeschoss situiert. Die Ausstattung des Wohnhauses kann als durchschnittlich bis gut bezeichnet werden. Bau- und Instandhaltungszustand Der Bau- und Instandhaltungszustand kann im Bereich des gesamten Gebäudes als normal erhalten beschrieben werden. Es sind dem Alter und der Nutzung übliche Erhaltungsarbeiten erforderlich. Mängel/Schäden/fehlende Arbeiten – Anmerkungen: Die Wand- und Bodenbeläge im Kellergeschoss sind teilweise überarbeitungsbedürftig. Die Raumhöhe ist vereinzelt niedrig. Die Stufe zum Heizraum ist beschädigt. Im Bereich der Kellerwände konnte augenscheinlich Feuchtigkeit festgestellt werden. Derzeit sind Entfeuchtungsgeräte aufgestellt, da Wasser aufgrund des Hochwassers über die Fenster ins Kellergeschoss eindrang. In der Doppelgarage stand ebenfalls das Wasser. Es fehlen Fertigstellungsarbeiten beim E-Verteilerkasten. Die Türstöcke sowie die Türblätter im Erdgeschoss sind fallweise überarbeitungsbedürftig. Im Vorraum ist ein Riss bei einer Bodenfliese erkennbar. Die Silikonverfugungen im Bereich der Dusche sind erneuerungsbedürftig. Aufgrund der Lage direkt neben der Bahn sind Lärmimmissionen gegeben. Der Instandhaltungsrückstau wurde durch die Zustandsnote im Bereich der Sachwertermittlung berücksichtigt. In der Ertragswertberechnung findet der Instandhaltungsrückstau in den erhöhten Bewirtschaftungskosten seinen Niederschlag. Es erfolgte lediglich eine augenscheinliche Besichtigung der Gebäude und keine weitere bauliche Untersuchung, sodass das Vorliegen von durch den Augenschein nicht erkennbaren Bauschäden nicht ausgeschlossen werden kann. Als Gesamtzustandsnote nach E. Heideck wird für das Wohnhaus die Note 2,5 für die Bewertung festgesetzt. Nutzung, Sonstiges Eigennutzung – das Wohnhaus wird derzeit von Frau Anita Ruprechter bewohnt. Die Bewertung erfolgt bestandsfrei. AußenanlagenEs ist eine durchschnittliche bewertungsrelevante Außenanlage vorhanden. Diese besteht maßgeblich aus den asphaltierten bzw. befestigten Flächen, der Außenstiege, der Gartenlaube, der Doppelgarage und dem Rasenmähroboter. Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Wert des mitzuversteigernden Zubehörs: 4.000,00 EUR
Besichtigungszeit: Anträge auf Anberaumung eines Besichtigungstermins können bis 10 Tage vor dem Termin eingebracht werden.
Versteigerungsort: Saal 55, 2. Stock
Objekt Daten