

Einfamilienhaus in 8580 Köflach
Versteigerung einer gemeinschaftlichen Liegenschaft
Grundstücksgröße: 597 m²
Objektgröße: 207,30 m²
Beschreibung beider Liegenschaften als wirtschaftliche Einheit:Die Liegenschaft EZ 1206 KG 63351 Pichling bei Köflach umfasst das Grundstück 313/99. Die EZ 294 KG 63353 Puchbach besteht aus dem Grundstück 259/1 und grenzt im Südwesten unmittelbar an die EZ 1206 bzw. das Grundstück 313/99 an. Die beiden Grundstücke stellen in der Natur eine wirtschaftliche Einheit dar und befinden sich in der Stadtgemeinde Köflach. Die beiden Liegenschaften sind unter der Orientierungsnummer „Grenzstraße 30“ situiert und liegen rund 3,4 km vom Rathausplatz Köflach entfernt. Die Wohnlage kann als durchschnittlich bezeichnet werden, die Verkehrslage kann als durchschnittlich bis gut beschrieben werden. Die verkehrstechnische Erschließung erfolgt über die asphaltierte Grenzstraße, Grundstück 313/1 – öffentliches Gut. Die üblichen Nahversorger sind in der näheren Umgebung mit einem Fahrzeug erreichbar. Die Liegenschaft EZ 1206 KG 63351 Pichling bei Köflach, besteht aus dem Grundstück 313/99 und weist laut Grundbuchauszug ein Gesamtausmaß von 435 m² auf. Die Liegenschaft mit der EZ 294 KG 63353 Puchbach, beinhaltet das Grundstück 259/1 mit einer Gesamtfläche von 162 m². Die Gesamtfläche beider Liegenschaften beträgt 597 m². Die Verkehrswertermittlung erfolgt als wirtschaftliche Einheit. Die Grundstücke haben gemeinsam eine annähernd trapezförmige Grundstücksform und befinden sich in einer leichten Hanglage von Südwesten nach Nordosten. Die maximale Länge der Grundstücke beträgt rund 33 m, die durchschnittliche Breite beläuft sich auf etwa 18 m. Auf der Liegenschaft wurde ein Wohnhaus mit einer Doppelgarage errichtet. Das in Massivbauweise erbaute Wohngebäude ist unterkellert und umfasst ein Erdgeschoss sowie ein Dachgeschoss. Westlich des Wohnhauses ist eine erdgeschossige Doppelgarage direkt angebaut. Die Doppelgarage besitzt ein Erdgeschoss und ein Dachgeschoss. Die Zufahrt zur Liegenschaft erfolgt über die asphaltierte Grenzstraße, Grundstück 313/1 – öffentliches Gut. Am eigenen Grundstück ist eine gepflasterte Zufahrt vorhanden. Aufschließung: Die Liegenschaft verfügt über einen Stromanschluss, sowie über einen Anschluss an das öffentliche Wasser- und Kanalnetz und einen Fernwärmeanschluss.Der Brunnen für Brauchwasser ist laut Angaben nicht mehr in Betrieb. Flächenwidmung Gemäß derzeit gültigem Flächenwidmungsplan der Stadtgemeinde Köflach sind die Bewertungsgrundstücke 313/99 und 259/1 als Allgemeines Wohngebiet (WA) mit einer Bebauungsdichte von 0,2 – 0,4 ausgewiesen. Es liegt kein Energieausweis laut Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG) vor bzw. wurde keiner der zeichnenden Sachverständigen übermittelt. Sonstige Feststellungen:Gemäß Mitteilung seitens der Stadtgemeinde Köflach besteht per 7.11.2022 kein Abgabenrückstand. Die Liegenschaften sind im Grundsteuerkataster eingetragen und wurden somit nicht vermessen. Bei Grundstücken im Grundsteuerkataster sind die Grenzen nicht rechtsverbindlich festgelegt. Bezüglich des tatsächlichen Verlaufes der Grundstücksgrenzen empfiehlt die Sachverständige einen Geometer mit der Vermessung der Liegenschaften zu beauftragen. Als Grundlage für die Bewertung werden die in den Grundbuchauszügen ausgewiesenen Gesamtflächen der EZ 1206 KG 63351 Pichling bei Köflach und der EZ 294 KG 63353 Puchbach herangezogen. Gebäude:Wohnhaus mit Doppelgarage „Grenzstraße 30“: Das Wohnhaus wurde laut Angaben ursprünglich etwa im Jahr 1954 erbaut Für dieses Gebäude wurde im Jahr 1982 die Baubewilligung für einen Wohnhauszubau und eine PKW-Garage erteilt. Die diesbezügliche Benützungsbewilligung wurde im Jahr 2004 ausgestellt. Im Jahr 2006 wurde eine Baufreistellung für einen Wohnhaus- Um- und Zubau und eine PKW-Doppelgarage bewilligt. Die dazugehörige Benützungsbewilligung wurde im Jahr 2008 zugestellt. Das in Massivbauweise mit einem Vollwärmeschutz errichtete, sowie mit einem Satteldach in Ziegeleindeckung ausgestattete Gebäude ist unterkellert und umfasst ein Erdgeschoss und ein ausgebautes Dachgeschoss. Die direkt angebaute Doppelgarage ist in Massivbaubauweise hergestellt und mit einem Satteldach in Ziegeleindeckung versehen. Die Doppelgarage ist nicht unterkellert und beinhaltet ein Erdgeschoss und ein ausgebautes Dachgeschoss.Im Kellergeschoss sind ein Vorraum, ein Geräteraum, ein Heizraum/Fern-wärmeraum und zwei Kellerräume untergebracht. Das Erdgeschoss beinhaltet einen Vorraum, ein WC, ein Bad, eine Küche, eine Speis und drei Zimmer. Südostseitig ist eine gepflasterte Terrasse vorhanden. Im Dachgeschoss sind ein Vorraum, ein WC, ein Bad, eine Küche/Wohnraum, ein Schlafzimmer, ein Innenflur, eine Speis und zwei Kinderzimmer situiert. Eine offene Innenstiege aus Holz führt vom Wohnraum in den ausgebauten Spitzboden mit etwa 34 m². Diesbezüglich gibt es keine Baubewilligung für Wohnzwecke. Südostseitig befindet sich ein Balkon. Die Beheizung des Wohnhauses erfolgt durch eine Zentralheizung mittels Fernwärme über Heizkörper im Erdgeschoss und im Dachgeschoss überwiegend mit einer Fußbodenheizung. Darüber hinaus ist alternativ eine Zentralheizung mit festen Brennstoffen vorhanden. Die Zubehörfläche ist eingefriedet und besteht zum wesentlichen Teil aus Grünflächen sowie gepflasterten bzw. befestigten Flächen. Des Weiteren gibt es südöstlich eine gepflasterte Terrasse und westlich ein Gartenhaus aus Holz, welche in der pauschalen Außenanlagenberechnung mitberücksichtigt werden. An Instandsetzungsarbeiten wurden laut Angaben folgende Maßnahmen vorgenommen: Im Zuge des Zu- und Umbaus im Jahr 2006 wurden die Fernwärme installiert, der Warmwasserboiler ersetzt und das Dachgeschoss ausgebaut. Darüber hinaus wurden neue Holz/Alufenster samt Rollos eingebaut, an den Fassaden ein Vollwärmeschutz aufgebracht, sowie der Dachstuhl erneuert, gedämmt und neu eingedeckt. Die von der Sachverständigen bei der Baubehörde ausgehobenen Einreichpläne aus den Jahren 1982 und 2006 wurden im Zuge der Befundaufnahme stichprobenartig kontrolliert. Es konnten diverse Abweichungen im Innenbereich festgestellt werden. In Abänderung zu den Einreichplänen wurden im Erdgeschoss die Innenräume verändert, unter anderem wurde das WC vom Bad räumlich getrennt. Im Dachgeschoss gibt es die Wand zwischen Küche und Wohnraum nicht und die Balkone bei den Kinderzimmern wurden nicht ausgeführt. Die Innenstiege vom Wohnraum in den Spitzboden und der Ausbau des Spitzbodens sind baubehördlich nicht genehmigt. Für die weiterführende Berechnung werden die in den Einreichplänen angeführten Werte und Flächen herangezogen. Die Grundrissdarstellungen des Wohnhauses mit Doppelgarage sind den Beilagen des Gutachtens zu entnehmen. Zusammenfassende Aufstellung zum Objektbestand Wohnhaus mit Doppelgarage: Ursprüngliches Baujahr: ca. 1954 Zubau und PKW-Garage: 1982 Zu-, Umbau und Doppelgarage: 2006 Baujahr fiktiv: 1994 Gesamtnutzungsdauer: 70 Jahre Restnutzungsdauer: 42 Jahre Instandhaltung/Sanierung: normal erhalten 1982: Kellergeschoss und Erdgeschoss 2006: Installation der Fernwärme Warmwasserboiler erneuert Ausbau des Dachgeschosses Holz/Alufenster samt Rollos Fassaden: Vollwärmeschutz Dachstuhl und Dacheindeckung neu Errichtung Doppelgarage Erneuerung Einfriedung Nettonutzflächen: ca. 74,55m² (KG) (Laut Einreichplänen 1982, 2006) ca. 75,73m² (EG – Wohnen) ca. 46,50m² (EG-Doppelgarage) ca. 131,57m² (DG – Wohnen)Gesamtwohnnutzfläche: ca. 207,30m² (EG + DG – Wohnen) Heizung: Zentralheizung mit Fernwärme | Heizkörper im EG Fußbodenheizung im DG Alternativ: Zentralheizung mit festen BrennstoffenBaubewilligung: GZ: D 12/1 – 1982 vom 16.07.1982Benützungsbewilligung: GZ: BA 131-91-1586 D 12/2 – 2004 NN/Kr vom 03.08.2004 Baufreistellung: GZ: BA 131-91-1586 D 10/2 – 2006 NN/Js vom 28.07.2006 Benützungsbewilligung: GZ: BA 131-91-1586 D 9/3 – 2008 NN/Js vom 21.10.2008 Zustandsnote für die Bewertung: Note 2,0 (von 1,0 – 5,0) Ausstattung:Sämtliche Räume des Wohnhauses sind verputzt und gestrichen. An den Decken und Wänden im Erdgeschoss sind teilweise Holzverkleidungen angebracht. In allen Wohnräumen befinden sich elektrische Installationen und Heizkörper bzw. eine Fußbodenheizung. Die Wohnräume verfügen über Parkett-, PVC-, Holz-, Fliesen- und Korkböden. Die Vorräume und die Sanitärräume sind verfliest. Die Innentüren sind als einfache Holztüren ausgeführt. Die Fensterkonstruktionen bestehen aus Holz/Alu und sind mehrheitlich mit manuell zu bedienenden Rollos ausgestattet. Auf dem Satteldach ist eine SAT-Schüssel montiert. Beheizt wird das Wohnhaus durch eine Zentralheizung mittels Fernwärme über Heizkörper bzw. eine Fußbodenheizung. Die Sanitärausstattung im Erdgeschoss beinhaltet eine Badewanne, einen Waschtisch und ein separates WC. Im Dachgeschoss sind eine Badewanne, eine Dusche, ein Doppelwaschtisch und ein Waschmaschinenanschluss untergebracht. Ein weiterer Waschmaschinenanschluss, eine Dusche sowie ein Waschtisch sind im Kellergeschoss situiert. Die Ausstattung des Wohnhauses kann als durchschnittlich bis gut bezeichnet werden. Bau- und Instandhaltungszustand: Der Bau- und Instandhaltungszustand kann im Bereich des gesamten Gebäudes als normal erhalten beschrieben werden. Es sind dem Alter und der Nutzung übliche Erhaltungsarbeiten erforderlich. Mängel/Schäden/fehlende Arbeiten – Anmerkungen: Die Wand- und Bodenbeläge im Erdgeschoss sind überarbeitungsbedürftig. Im Kellergeschoss konnte im Bereich der Wände augenscheinlich Feuchtigkeit festgestellt werden. Im Kinderzimmer des Dachgeschosses ist Feuchtigkeitseintritt bei der Ecke der Dachschräge erkennbar. Das Balkongeländer aus Holz ist sanierungsbedürftig. Der Instandhaltungsrückstau wird durch die Zustandsnote im Bereich der Sachwertermittlung berücksichtigt. In der Ertragswertberechnung findet der Instandhaltungsrückstau in den erhöhten Bewirtschaftungskosten seinen Niederschlag. Es erfolgte lediglich eine augenscheinliche Besichtigung der Gebäude und keine weitere bauliche Untersuchung, sodass das Vorliegen von durch den Augenschein nicht erkennbaren Bauschäden nicht ausgeschlossen werden kann. Als Gesamtzustandsnote nach E. Heideck wird für das Wohnhaus mit Doppelgarage die Note 2,0 für die Bewertung festgesetzt. Nutzung, Sonstiges Eigennutzung – das Wohnhaus wird derzeit von Herrn Karl-Heinz Deutsch bewohnt. Die Bewertung erfolgte bestandsfrei.Außenanlagen:Es ist eine durchschnittliche bewertungsrelevante Außenanlage vorhanden. Diese besteht maßgeblich aus den gepflasterten bzw. befestigten Flächen, der Einfriedung und dem Gartenhaus.Ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen sind, auch wenn sie im Meistbot keine Deckung finden, nachstehende Lasten:I) EZ 1206 GB 63351 Pichling bei Köflach:C-LNr. 8 a 1400/2007 Schuldschein 2007-04-04 PFANDRECHT EUR 19.830,52 1 % Z, 6 % VZ, NGS EUR 1.983,05 für Land Steiermark (GZ 15-22 042 568) b 1400/2007 HAUPTEINLAGE, Simultanhaftung mit NE EZ 294 KG 63353 Puchbach c 1400/2007 VORRANG von LNR 8 vor 6 C-LNr. 9 a 1400/2007 VERÄUSSERUNGSVERBOT gem § 53 Stmk WBFG 1993 zugunsten Land SteiermarkC-LNr. 10 a 1402/2007 Schuldschein und Pfandurkunde 2007-01-04 PFANDRECHT EUR 163.200,– 8 % Z, 13 % VZ, 11 % ZZ, NGS EUR 32.640,– für Bausparkasse der österreichischen Sparkassen Aktiengesellschaft b 1402/2007 HAUPTEINLAGE, Simultanhaftung mit NE EZ 294 KG 63353 Puchbach c 1402/2007 VORRANG von LNR 10 vor 4 5 6 C-LNr. 11 a 1467/2007 Pfandurkunde 2007-04-04 PFANDRECHT EUR 27.180,– 16 % Z, 17 % VuZZ, NGS EUR 8.154,– für Sparkasse Voitsberg-Köflach Bankaktiengesellschaft b 1467/2007 HAUPTEINLAGE, Simultanhaftung mit NE EZ 294 KG 63353 Puchbach c 1467/2007 VORRANG von LNR 11 vor 4 5 6 C-LNr. 12 a 4283/2007 Pfandurkunde 2007-10-05 PFANDRECHT EUR 32.500,– 16 % Z, 17 % VuZZ, NGS EUR 9.750,– für Sparkasse Voitsberg-Köflach Bankaktiengesellschaft b 4283/2007 HAUPTEINLAGE, Simultanhaftung mit NE EZ 294 KG 63353 Puchbach c 4283/2007 VORRANG von LNR 12 vor 4 5 6 C-LNr. 13 a 4284/2007 Pfandurkunde 2007-10-05 PFANDRECHT EUR 47.500,– 16 % Z, 17 % VuZZ, NGS EUR 14.250,– für Sparkasse Voitsberg-Köflach Bankaktiengesellschaft b 4284/2007 HAUPTEINLAGE, Simultanhaftung mit NE EZ 294 KG 63353 Puchbach c 4284/2007 VORRANG von LNR 13 vor 4 5 6 II) EZ 294 GB 63353 Puchbach: C-LNr. 5 a 1400/2007 Schuldschein 2007-04-04 PFANDRECHT EUR 19.830,52 1 % Z, 6 % VZ, NGS EUR 1.983,05 für Land Steiermark (GZ 15-22 042 568) b 1400/2007 NEBENEINLAGE (Änderungen des Pfandrechts werden nur in der HE eingetragen), Simultanhaftung mit HE EZ 1206 KG 63351 Pichling bei Köflach c 1400/2007 VORRANG von LNR 5 vor 3 C-LNr. 6 a 1400/2007 VERÄUSSERUNGSVERBOT gem § 53 Stmk WBFG 1993 zugunsten Land Steiermark C-LNr. 7 a 1402/2007 Schuldschein und Pfandurkunde 2007-01-04 PFANDRECHT EUR 163.200,– 8 % Z, 13 % VZ, 11 % ZZ, NGS EUR 32.640,– für Bausparkasse der österreichischen Sparkassen Aktiengesellschaft b 1402/2007 NEBENEINLAGE (Änderungen des Pfandrechts werden nur in der HE eingetragen), Simultanhaftung mit HE EZ 1206 KG 63351 Pichling bei Köflach c 1402/2007 VORRANG von LNR 7 vor 1 2 3 C-LNr. 8 a 1467/2007 Pfandurkunde 2007-04-04 PFANDRECHT EUR 27.180,– 16 % Z, 17 % VuZZ, NGS EUR 8.154,– für Sparkasse Voitsberg-Köflach Bankaktiengesellschaft b 1467/2007 NEBENEINLAGE (Änderungen des Pfandrechts werden nur in der HE eingetragen), Simultanhaftung mit HE EZ 1206 KG 63351 Pichling bei Köflach c 1467/2007 VORRANG von LNR 8 vor 1 2 3 C-LNr. 9 a 4283/2007 Pfandurkunde 2007-10-05 PFANDRECHT EUR 32.500,– 16 % Z, 17 % VuZZ, NGS EUR 9.750,– für Sparkasse Voitsberg-Köflach Bankaktiengesellschaft b 4283/2007 NEBENEINLAGE (Änderungen des Pfandrechts werden nur in der HE eingetragen), Simultanhaftung mit HE EZ 1206 KG 63351 Pichling bei Köflach c 4283/2007 VORRANG von LNR 9 vor 1 2 3 C-LNr. 10 a 4284/2007 Pfandurkunde 2007-10-05 PFANDRECHT EUR 47.500,– 16 % Z, 17 % VuZZ, NGS EUR 14.250,– für Sparkasse Voitsberg-Köflach Bankaktiengesellschaft b 4284/2007 NEBENEINLAGE (Änderungen des Pfandrechts werden nur in der HE eingetragen), Simultanhaftung mit HE EZ 1206 KG 63351 Pichling bei Köflach c 4284/2007 VORRANG von LNR 10 vor 1 2 3 Gem. § 352 a (2) EO bleiben die Rechte dinglich Berechtigter von der Versteigerung unberührt. Diese Lasten sind vom Ersteher ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen, auch wenn sie durch das Meistbot nicht gedeckt sind. Auch ein eingetragenes Wiederkaufsrecht bleibt unberührt. § 1408 ABGB gilt. Abweichungen hievon sind unzulässig.Das bedeutet, dass alle diese Lasten (insbesondere auch aushaftende Pfandrechte) von einem Ersteher zusätzlich zur Entrichtung des Meistbot zu übernehmen sind. Eine Lastenfreistellung der Liegenschaft erfolgt im vorliegenden Verfahren nicht. Die Pfandgläubiger und sonstigen dinglich Berechtigten wurden von der Versteigerung nicht einmal verständigt.Das Langgutachten ist in der Ediktsdatei zu ersehen.Eine Mitteilung nach § 6 Abs. 1 Z. 9 lit. a UStG 1994 wurde nicht erstattet.Das Vadium kann nur in Form von Sparurkunden erlegt werden. Bieter haben einen Lichtbildausweis mitzubringen!
Wert des mitzuversteigernden Zubehörs: 500,00 EUR
Besichtigungszeit: Anträge auf Anberaumung eines Besichtigungstermins können bis spätestens 14 Tage vor dem Termin eingebracht werden.
Versteigerungsort: Saal 55, 2. Stock




Objekt Daten