

Wohnhaus in 1080 Wien
Zwangsversteigerung eines Liegenschaftsanteils
Grundstücksgröße: 1.070 m²
Objektgröße: 2.907,59 m²
1/1 Anteil, BLNR 1; Fünfgeschossiges Haus mit nicht ausgebautem Dachgeschoß, früher Sanatorium/Jugendherberge und seit 2005 zu einem Hotel umgebaut; guter bis sehr guter Bauzustand (Fenster tw sanierungsbedüftig); mehrere LifteBJ 1907/08, Denkmalschutz (s. Anmerkung im Grundbuch zu A2)offenes Bauvorhaben aus 2017: Dachgeschoßausbau, bisher keine baulichen Maßnahmen gesetztHinter der doppelflügigen Engangstür liegt nach mehreren Stufen aufwärts das Hochparterre, in dem sich Foyer mit Wartezone, Rezeption, Speisesaal mit Barbereich, Küche und Frühstücksraum befinden; Zugang in den befestigten Innenhof mit Sitzgelegenheiten und Schwimmkanal; zwei Teilkeller, Erdgeschoß, Obergeschoße mit 67 HotelzimmerMietvertrag aus 2006 auf unbestimmte Zeit; Vermieter ist lt. Vertrag an die in § 30 Abs 2 MRG genannten Kündigungsgründe gebunden, Auflösung nach § 1117 und § 1118 AGBG bleiben unberührt; vereinbarter monatlicher Hauptmietzins lt Vertrag netto 40.000,– EUR; Mietzins und Betriebskostenpauschale sind wertgesichert mit VPI 2000;Mieter ist berechtigt, das Dachgeschoß ohne Veränderung des Mietentgelts auszubauen; bei Beendigung des Bestandverhältnisses gehen Investitionen gegen Ersatz der Aufwendungen zum Zeitwert ins Eigentum des Vermieters über;2007: Eintritt der „The Levante Hotels & Residences GmbH als Neumieterin in den Mietvertrag; Neumieterin übernimmt Umbauarbeiten für Vermieterin gegen dauerhafte Reduzierung des Mietzinses um 5.000,– EUR monatlich;Mietvertrag zu CLNR 11a im Grundbuch verbüchert!Derzeit Kostentragung der Betriebskosten durch Mieterin, die dafür keine Indexierung des Mietzinses zahltes wurde ein Rechtsgutachten von Univ.-Prof. Dr. Andreas Vonklich zur Frage, ob der Erwerber an den Mietvertrag gebunden ist, eingeholt. Laut Gutachten ist das MRG gemäß § 1 Abs 2 Z 5 MRG nicht ex lege anzuwenden. Wegen der Verbücherung des Bestandrechts ist der Ersteher jedoch ex contractu an die Vereinbarung der Kündigungsgründe nach § 30 Abs 2 MRG gebunden, wenn das Bestandrecht allen Gläubigern vorgeht oder in der Verteilungsmasse zur Gänze Deckung findet.Die Ausführungen von Univ.Prof. Dr. Andreas Vonklich sind im Anhang des Gutachtens und der Gutachtensergänzung enthalten!Wert des Bestandrechts: 1.375.000,– EURBei Übernahme des Mietrechts samt Kündig.gründen nach § 30 Abs 2 MRG erfolgt die ÜBERNAHME DES RECHTS IN ANRECHNUNG AUF DAS MEISTBOTauf die sehr ausführlichen Gutachten und die darin enthaltenen Bilder wird explizit hingewiesen!!
Wert des mitzuversteigernden Zubehörs: kein Zubehör
Versteigerungsort: BG Josefstadt, Florianigasse 8, 1080 Wien, Saal A




Objekt Daten