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Eigentumswohnung in 8311 Markt Hartmannsdorf

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
Grundstücksgröße: 896 m²
Objektgröße: 52,25 m²
Feldbacherstraße 450; Wohnungseigentum an Wohnung Top 5 samt Wohnungseigentum an KFZ-Abstellplatz P7; Die Wohnung liegt im 1. Obergeschoss; An Räumlichkeiten sind in der Wohnung vorhanden Wohnküche, Schlafzimmer,WC, Waschraum sowieVorraum; An der Ostseite ist ein Balkon angeschlossen;(Näheres siehe Langgutachten)
Wert des mitzuversteigernden Zubehörs: kein Zubehör

Versteigerungsort: Bezirksgericht Weiz, Verhandlungssaal II

Einfamilienhaus in 8200 Gleisdorf

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
Grundstücksgröße: 824 m²
Objektgröße: 190,18 m²
Mühlgasse 105;Gst.Nr. .398, 478/2 und 478/6; Gesamtfläche: 824 m²; Das Wohnhaus hat rechteckige Grundrissform, ist in Massivbauweise hergestellt und besitzt ein Erdgeschoss mit einer Teilunterkellerung; Über dem Erdgeschoss vorhanden ist ein nicht ausgebauter Dachraum, ausschließlich über eine Leiter erreichbar; DasNebengebäude ist eingeschossig, massiv erbaut und hat rechteckige Grundrissform; (Näheres siehe Langgutachten)
Wert des mitzuversteigernden Zubehörs: kein Zubehör

Versteigerungsort: Bezirksgericht Weiz, Verhandlungssaal II

Einfamilienhaus in 8153 Fladnitz an der Teichalm

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
Grundstücksgröße: 3.802 m²
Objektgröße: 96,73 m²
Fladnitzberg 16; Gst.Nr. .129 und 255/2; Gesamtfläche: 3802 m²; Das Gebäude ist massiv erbaut, hat L-förmigenGrundriss und ist zweigeschossig hergestellt; Die Garage ist eingeschossig in Massivbauweise errichtet und hat rechteckige Figuration; Nordseitig des Wohnhauses befindet sich ein Nebengebäude; (Näheres siehe Langgutachten)
Wert des mitzuversteigernden Zubehörs: kein Zubehör

Versteigerungsort: Bezirksgericht Weiz, Verhandlungssaal II

sonstiges-objekt

sonstiges in 8200 Wünschendorf

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Gemäß Grundbuchsauszügen beträgt die Gesamtgröße der Liegenschaft EZ 100 mit den Grundstücken 51/17-27 5.190m². Die Zufahrt zu den einzelnen Grundstücken erfolgt über die die Zufahrtsstraße auf Gst. 51/11 in EZ 486 mit einer Gesamtgröße v. 818m². Über diese Zufahrtsstraße erfolgt auch die Anbindung an das öffentliche Gut (B65). Westlich schließen die beiden Grundstücke 50/1+2 aus der ebenfalls bewertungsgegenständlichen EZ 401 mit einer Gesamtgröße v. 760m² an. Die einzelnen Grundstücke der EZ 100 sind annähernd rechteckigen Zuschnitts in einer südöstlichen Hanglage. Bis auf die 3 Parzellen 51/25-27 sind alle anderen Grundstücke als Bauland gewidmet und als solches auch geeignet.Erschlossen werden diese durch die in der EZ 486 befindliche Erschließungsstraße auf Gst. 51/11. Westlich schließen diebeiden ebenfalls bewertungsgegenständlichen Gst 50/1+2 aus der EZ 401 an. Auch diese sind rechteckigen Zuschnitts und über die Zufahrtsstraße EZ 486 erschlossen. Die Liegenschaft ist weitgehend unbebaut. Lediglich die im Bebauungsplan vorgeschriebene Lärmschutzwand entlang der Bundesstraße wurde über eine Länge von rd. 135m und einer Höhe von rd. 3,50m bereits errichtet. Die Parzellierung mit Errichtung der Erschließungsstraße wurde bereits durchgeführt. Alle relevanten Ver- undEntsorgungsleitungen liegen bereits in der Zufahrtsstraße. (Näheres siehe Langgutachten)
Wert des mitzuversteigernden Zubehörs: kein Zubehör

Versteigerungsort: Bezirksgericht Weiz, Verhandlungssaal II

Eigentumswohnung in 8051 Graz

Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum
Grundstücksgröße: 8.399 m²
Objektgröße: 86,42 m²
Die Liegenschaft KG 63112 Gösting, EZ 2154 hat ein Gesamtausmaß von 8.399 m² und ist mit mehreren Mehrparteienhäusern bebaut. Das gegenständliche Gutachten betrifft die im Wohnungseigentum stehende Wohnung W 5 sowie die Garage 20, an der Liegenschaftsadresse Anton-Kleinoscheg-Straße 58g, 8051 Graz. Die im zweiten Obergeschoss des Hauses befindliche Wohnung, die über einen innenliegenden Gang bzw. Stiegenhausbereich erreichbar ist, hat eine Nutzfläche von rund 86,42 m². Sie besteht aus Flur, Vorraum, drei Zimmern, Wohn-Essbereich mit Küche, Badezimmer, WC, Balkon/Loggia und einem zugeordneten Kellerabteil. Eine Aufzugsanlage wurde nicht errichtet. Der Stellplatz, Garage 20, befindet sich in einem überdachten bzw. geschützten Stellplatzbereich. Die Erschließung erfolgt über befestigte Fahr- und Rangierflächen. Die Stellplätze sind markiert.Der Vorraum sowie die Küche sind mit keramischen Bodenfliesen versehen, der Wohnraum und die Zimmerbereiche überwiegend mit hellem Holz- bzw. Laminatboden ausgestattet. Die Räume sind überwiegend rechteckig geschnitten und gut möblierbar. Die Wohnräume sind ausreichend natürlich belichtet. Die Fensterflächen ermöglichen einen Außenbezug zu den umliegenden Grün- und Wohnbereichen. Der Balkon ist über den Wohnbereich erreichbar, teilweise überdeckt und mit einem keramischen Plattenbelag ausgestattet. Als Absturzsicherung dient ein Geländer mit Metall- bzw. Lochblechausführung. Zusätzlich ist eine Markise bzw. ein Beschattungselement vorhanden.Die monatlichen Betriebskosten belaufen sich auf EUR 89,04 für die Wohnung Top W 5 und auf EUR 6,21 für die Garage Top 20. Das monatliche Heizkosten-Akonto beläuft sich auf EUR 130,00 (exkl. USt). Der Rücklagenstand für die gesamte Wohnhausanlage weist per 31.12.2025 ein Guthaben in Höhe von € 100.830,82 auf.Der Bewertungsgegenstand ist derzeit vermietet. Das derzeitige Mietverhältnis wurde mit 01.04.2026 begründet bzw. verlängert und auf drei Jahre befristet. Ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen ist: C-LNr. 1 a 32716/1994 19249/1999 1429/2011 2597/2011 DIENSTBARKEIT Geh- und Fahrweg, gem Pkt 6. Kaufvertrag 1991-07-08 über Gst 472/5 für Gst 463/2C-LNr. 2 a 33050/1994 1429/2011 2597/2011 DIENSTBARKEIT Geh- und Fahrweg gem Pkt 6. Kaufvertrag 1991-07-08 über Gst 472/5 für Gst 463/2C-LNr. 8 a 10011/2003 DIENSTBARKEIT Verlegung, Bestand und Erhaltung von Erdkabeln jeder Art gem Pkt 2 Urkunde 2002-12-20 über Gst 472/5 für Elektrizitätswerk Gösting V. Franz nunmehr GmbH (FN 11255b)C-LNr. 9 a 23792/2006 Vereinbarung über die Aufteilung der Aufwendungen gem § 32 WEG 2002
Wert des mitzuversteigernden Zubehörs: 3.500,00 EUR

Versteigerungsort: Bezirksgericht Graz-West, Grieskai 88, 8020 Graz, Verhandlungssaal D, Parterre

Einfamilienhaus in 8321 St. Margarethen an der Raab

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
Grundstücksgröße: 932 m²
Objektgröße: 127,60 m²
Takern II 210; Gst.Nr. 1556/13, Gesamtfläche: 932 m²; Das Wohnhaus ist zweigeschossig und in Massivbauweise errichtet; Die Grundrissform ist gegliedert und besitzt schöne Architektur; Dem Wohnhaus angebaut ist im Bereich Technikraum und Eingang ein in Massivbauweise hergestelltes Carport für zwei PKW-Stellplätze; Abschlag von 13 % aufgrund des Miteigentumsanteils.(Näheres siehe Langgutachten)
Wert des mitzuversteigernden Zubehörs: 11.000,00 EUR

Versteigerungsort: Bezirksgericht Weiz, Verhandlungssaal II, EG

Einfamilienhaus in 8345 Straden

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
Grundstücksgröße: 1.259 m²
Objektgröße: 74,00 m²
Die mit einem kleinen Wohnhaus und mit einem Nebengebäude bebaute Liegenschaft mit der Adresse Hart bei Straden 28 liegt etwa 4 km südlich des Marktzentrums Straden, direkt an der in Nord-Süd Richtung verlaufenden L 206 Stradener Straße.Das Wohnhaus mit rechteckigem Grundriss besteht aus einem von außen zugänglichen Kellerraum, einem Erdgeschoß sowie einem nicht ausgebauten Dachgeschoß. Erd- und Dachgeschoß sind über eine innenliegende Stiege miteinander verbunden.Keller: 17,82 m²Räumlichkeiten im Erdgeschoß (57,27 m²): Windfang, Vorraum, 2 Zimmer, Küche, WC, BadDie Beheizung erfolgt über einen in der Küche befindlichen Holzherd. Die Ausstattung ist als ‚einfach-normal‘ zu bezeichnen.Der Bau- und Erhaltungszustand ist der Bauweise entsprechend sehr schlecht.Das sich am Ende der Nutzungsdauer befindliche Nebengebäude gliedert sich in einen ehemaligen Stalltrakt mit 17,80 m² und in eine offene Scheune mit 20,95 m².
Wert des mitzuversteigernden Zubehörs: kein Zubehör

Versteigerungsort: Bezirksgericht Feldbach, Verhandlungssaal A/Parterre

Einfamilienhaus in 8490 Bad Radkersburg

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
Grundstücksgröße: 5.846 m²
Objektgröße: 99,40 m²
Der an der L 261 Zeltingerstraße gelegene Grundbesitz besteht aus einem mit einem Wohnhaus und einem Nebengebäude bebauten Grundstücksteil sowie einer angrenzenden landwirtschaftlichen Fläche. Das Stadtzentrum Bad Radkersburg befindet sich etwa 2 km südwestlich der Liegenschaft.Bei der Gemeinde liegen keine Bauaktunterlagen auf. Aufgrund des Alters des Gebäudebestandes wird von einem rechtmäßigen Bestand ausgegangen.Das Wohnhaus weist einen annähernd quadratischen Grundriss auf. An der Südseite wurde zu einem späteren Zeitpunkt ein Trakt mit gegenüber dem Altbestand tieferliegendem Fußbodenniveau angebaut. Der Dachraum ist provisorisch ausgebaut und über eine Holzstufenleiter erreichbar. Der Bau- und Erhaltungszustand ist in einer fünfstufigen Bewertungsskala mit der Note 3 zu beurteilen. Die Öl-Zentralheizung stammt aus dem Jahr 1995.Nebengebäude: BGF ca. 55 m²Das teilweise in Ziegelmassivbauweise und teilweise in Holzständerbauweise errichtete und als Lagerraum genutzte Gebäude ist insgesamt in einem schlechten baulichen Zustand.
Wert des mitzuversteigernden Zubehörs: kein Zubehör

Versteigerungsort: Bezirksgericht Feldbach, Verhandlungssaal A/Parterre

Einfamilienhaus in 8344 Bad Gleichenberg

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
Grundstücksgröße: 2.075 m²

Die Liegenschaft Trautmannsdorf 129 befindet sich in einer Hanglage nahe des Trautmannsdorfer Bahnhofs. Über die L 251 Trautmannsdorfer Straße erfolgt die Zufahrt zur B 66 Grazer Straße und in weiterer Folge in das Zentrum Bad Gleichenberg.Das bebaute Grundstück (EZ 404) hat eine trapezähnliche Form und ist nach Südosten abfallend.Die landwirtschaftlichen Parzelle (EZ 622; 6.413 m²) fällt nach Osten ab und stellt eine Grünbrachefläche dar. Daran schließen die Waldparzellen 510 und 516/1 (EZ 622) mit einer Gesamtfläche von 5.473 m².An das teilunterkellerte Wohnhaus wurde an der Südseite zu einem späteren Zeitpunkt ein Zubau errichtet, der aufgrund des Geländeniveaus mit einem zusätzlichen Kellerraum ausgeführt wurde.Die Beheizung des Gebäudes ist derzeit nicht möglich.Der Bauzustand entspricht unter Berücksichtigung des Alters in einer Werteskala von 1-5 der Note 4.Die Ausstattung fällt in die Kategorie ’normaler Standard‘.Keller: 21,42 m²Erdgeschoß: 63,20 m²Über eine südseitige Stiege gelangt man über die Hauseingangstür in die nachträglich angebaute Diele. Diese erschließt ostseitig ein Zimmer, eine Wohnküche, ein Schlafzimmer, ein Bad/WC und einen Lagerraum. Von der Diele führt eine steile Treppe in den nicht ausgebauten Dachraum.Wirtschafts-/Nebengebäude:Baubewilligung: 03.09.2013Gesamtnutzfläche: 176,89 m²Zum teilweise gemauerten Wirtschaftsgebäude wurden etappenweise Nebengebäude angebaut. Sämtliche Zubauten sind in Holzbauweise errichtet. Die Dächer sind mit Welleternit gedeckt. Auch für diese Baulichkeit sind umfangreiche Instandsetzungsmaßnahmen erforderlich.
Wert des mitzuversteigernden Zubehörs: kein Zubehör

Versteigerungsort: Bezirksgericht Feldbach, Verhandlungssaal A/Parterre

Grundstück in 8047 Hart bei Graz

Zwangsversteigerung eines Liegenschaftsanteils
Grundstücksgröße: 9.794 m²

GrundstückeDer Bewertungsgegenstand stellet sich im Zuge der Befundaufnahme als seit längerer Zeit nicht regelmäßig gepflegte und nur eingeschränkt laufend betreute Liegenschaft dar. Bereits der äußere Gesamteindruck lässt erkennen, dass eine kontinuierliche Nutzung, geordnete Bewirtschaftung oder ordnungsgemäße gärtnerische Instandhaltung der Freiflächen über einen längeren Zeitraum nicht bzw. nur in untergeordnetem Ausmaß stattgefunden hat. Die Grundstücksfläche wird in weiten Bereichen von stark fortgeschrittenem natürlichen Aufwuchs geprägt. Zahlreiche Grundstücksteile sind mit hohem Gras- und Krautbewuchs, Strauchwerk, Bodendeckern, rankenden Pflanzen, Altlaub, Gehölzaufwuchs sowie sonstiger Spontanvegetation bedeckt. Der Zustand vermittelt nicht den Eindruck einer laufend gepflegten Garten- oder Freiflächenanlage, sondern von weitgehend sich selbst überlassenen Grundstücken.Teilbereiche sind durch den dichten Bewuchs nur eingeschränkt einsehbar und auch nur erschwert begehbar. Die vorhandenen Wege-, Zufahrts- und Randbereiche weisen deutliche Alterungs-, Abnützungs- und Bewuchserscheinungen auf. In einzelnen Bereichen sind ursprünglich vorhandene Wegeführungen, Geländekanten oder sonstige Nutzungszonen zwar noch ansatzweise erkennbar, jedoch durch Vegetation, Laub, Erdreich und Ablagerungen überlagert. Eine eindeutige, durchgehend geordnete Freiflächenstruktur ist nicht mehr vorhanden. Die tatsächliche Grundstücksbeschaffenheit konnte infolge des dichten Bewuchses nur augenscheinlich beurteilt werden; eine Freilegung der Oberfläche, eine vermessungstechnische Grenzfeststellung oder eine technische Untersuchung des Untergrundes waren nicht Gegenstand der Befundaufnahme.Auch entlang der Einfriedungen, seitlichen Zugangsbereichen und in den Randzonen ist eine fortgeschrittene Verwilderung festzustellen. Die Grundstücksgrenzen und Übergänge zu den Nachbarflächen sind stellenweise optisch nur eingeschränkt nachvollziehbar. Teilweise werden Zäune, Randbereiche, Böschungen, Mauern oder sonstige Abgrenzungen durch Bewuchs überlagert bzw. verdeckt. Ob sämtliche Einfriedungen, Mauern, Randsteine, Böschungen und sonstige Abgrenzungen lage- und eigentumsrechtlich korrekt situiert sind, konnte im Rahmen der gegenständlichen Befundaufnahme nicht überprüft werden. Allfällige Abweichungen wären erforderlichenfalls durch eine gesonderte Grenzfeststellung zu klären.Die Außenanlagen vermitteln insgesamt einen ungepflegten, teilweise ungeordneten und nur eingeschränkt nutzbaren Eindruck. Vorhandene Zugangs-, Aufenthalts- und Freiflächen sind abschnittsweise mit Laub, Pflanzenaufwuchs, organischem Material und sonstigen Ablagerungen bedeckt. In Nebenzonen und gebäudenahen Bereichen finden sich Pflanzenreste, Schnittgut, Unrat, lose Materialien und nicht beseitigte Gegenstände.  Dies betrifft insbesondere Randbereiche, hausnahe Nischen, Bereiche unter Vordächern bzw. vorspringenden Bauteilen sowie Übergangsflächen zwischen Gebäuden und Freiflächen. Die vorhandene Vegetation reicht teilweise bis unmittelbar an die bestehenden Baulichkeiten heran, was auf eine über längere Zeit unterbliebene Freihaltung und Kontrolle der Gebäudeanschlüsse schließen lässt.Typischerweise ist ein derartiger Zustand nicht Folge einer bloß kurzfristig unterbliebenen Pflege, sondern Ausdruck einer länger andauernden Vernachlässigung bzw. einer nur eingeschränkten Nutzung der Liegenschaft. Die Freiflächen sind nicht mit einem vollständig geräumten, eingeebneten, humusierten oder baureif vorbereiteten Grundstücken gleichzusetzen. Vielmehr handelt es sich um verwachsene, teilweise ungeordnete Grundstücksflächen mit Freimachungsbedarf. Vor einer geordneten weiteren Nutzung, Verwertung oder Neubebauung sind jedenfalls umfangreiche Mäh-, Freischneide-, Räumungs-, Entsorgungs- und gegebenenfalls Planierungsmaßnahmen udgl. erforderlich.Aufgrund des vorhandenen Bewuchses und der nicht freigelegten Oberflächenbeschaffenheit können unterirdische Einbauten, alte Fundamentreste, Leitungen, Schächte, verfüllte Baugrubenbereiche, alte Hausanschlüsse, Auffüllungen, Befestigungsreste oder sonstige frühere bauliche Reststrukturen nicht ausgeschlossen werden. Gleiches gilt für etwaige Rückstände früherer Nutzungen, insbesondere im Nahbereich bestehender Nebengebäude, Lagerflächen oder vormals befestigter Zonen. Die bloße augenscheinliche Befundaufnahme erlaubt insoweit keine abschließende Aussage über die vollständige Abbruch- oder Räumungsfreiheit der Grundstücke. Für eine künftige bauliche Nutzung wäre daher eine weitergehende Prüfung der Untergrundsituation, der vorhandenen Leitungen und der allfälligen baulichen Reststrukturen zweckmäßig.Insgesamt sind die Grundstücke zum Zeitpunkt der Befundaufnahme als verwachsene, nicht vollständig bereinigte und nur eingeschränkt geordnet nutzbare Liegenschaft zu beurteilen. Die Freiflächen weisen keinen Zustand auf, der eine unmittelbare bauliche Verwertung ohne vorbereitende Maßnahmen erwarten lässt. Der Naturstand ist vielmehr durch Pflege- und Räumungsrückstand, teils dichte Vegetation, eingeschränkte Begehbarkeit, ungeordnete Randbereiche und nicht abschließend überprüfbare Untergrundverhältnisse geprägt.Gem. Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung, Abteilung Abfallrecht BHGU-138565/2023-5 vom 04.09.2023 befindet sich zudem entsorgungspflichtige Stoffe auf der Liegenschaft. Abbruchgebäude / vorhandene AltgebäudeAuf den Grundstücken befinden sich ältere Gebäude- bzw. Nebengebäudeteile, welche nach dem äußeren und inneren Erscheinungsbild nicht mehr einem ordnungsgemäß instand gehaltenen, zeitgemäß nutzbaren oder wirtschaftlich sinnvoll weiterverwendbaren Gebäudebestand entsprechen. Die vorhandenen Baulichkeiten weisen deutliche Alters-, Abnützungs-, Vernachlässigungs- und Substanzschwächespuren auf. Nach dem während der Befundaufnahme gewonnenen Eindruck handelt es sich um einen stark überalterten Altbestand, der im Rahmen einer künftigen geordneten Nutzung des Grundstücks überwiegend als Abbruch- bzw. Räumungsbestand zu qualifizieren ist.Der äußere Zustand der vorhandenen Altgebäude ist durch sichtbare Alterung, einfache Bauweise, verwitterte Oberflächen, ungepflegte Anschlussbereiche und teilweise unmittelbaren Pflanzenbewuchs geprägt. Fassadenflächen, Sockelzonen, Dachränder, Türen, Fenster und sonstige Anschlussbereiche zeigen einen nicht instand gehaltenen Eindruck. In einzelnen Bereichen reicht der Bewuchs bis unmittelbar an die Gebäude heran oder überlagert Gebäudeteile optisch. Derartige Befunde sprechen für eine längere Phase ohne laufende Pflege-, Kontroll- und Erhaltungsmaßnahmen. Eine regelmäßige Nutzung oder laufende bauliche Betreuung ist nicht erkennbar.Auch die Dach- und Anschlussbereiche der Altgebäude vermitteln keinen ordnungsgemäß gewarteten Zustand. Soweit einsehbar, zeigen sich gealterte Dachflächen, offene bzw. einfache Konstruktionsteile, Abnützungserscheinungen und nicht bereinigte Randbereiche. Bei älteren, über längere Zeit nicht betreuten Nebengebäuden besteht erfahrungsgemäß ein erhöhtes Risiko von Undichtheiten, Feuchtigkeitseintritten, Holzschäden, Korrosion, Schädlingsbefall sowie verdeckten Schäden an tragenden oder aussteifenden Bauteilen. Eine technische Detailprüfung oder statische Beurteilung wurde im Rahmen der Befundaufnahme nicht vorgenommen. Bereits der sichtbare Gesamtzustand rechtfertigt jedoch die Annahme, dass die Gebäude wirtschaftlich nicht als normal verwertbarer Bestand, sondern als abbruchreif einzustufen sind.Die Innenbereiche der vorhandenen Altgebäude bzw. Nebengebäude stellen sich, soweit zugänglich und einsehbar, als ungeordnet, verschmutzt, überstellt und nur eingeschränkt nutzbar dar. Mehrere Bereiche sind mit Lagergut, Altmaterial, Möbelteilen, Bauresten, Holz- und Metallteilen, Geräten, Verpackungen, sonstigen beweglichen Gegenständen und diversen Ablagerungen belegt. Eine geordnete, saubere und funktionsgerechte Nutzung liegt nicht vor. Die vorhandenen Räume vermitteln vielmehr den Eindruck eines aufgelassenen Lager- bzw. Nebenflächenbestandes, in welchem über längere Zeit keine ordnungsgemäße Räumung, Reinigung oder Instandhaltung erfolgt ist.Hinzu kommen deutliche Abnützungs- und Verschmutzungserscheinungen an Wänden, Decken, Böden, Türen und sonstigen Oberflächen. Teilweise sind einfache, rohe oder nur untergeordnet ausgebaute Konstruktionen erkennbar. Einzelne Bereiche wirken baulich provisorisch, technisch überholt und nicht mehr zweckentsprechend nutzbar. Die vorhandenen Ausstattungen und Einbauten entsprechen keinem zeitgemäßen Standard. Ein Bereich, der im vorgefundenen Zustand ohne Freimachung, Reinigung und bauliche Instandsetzung sinnvoll einer dauerhaften Nutzung zugeführt werden könnte, ist nicht feststellbar.Soweit einzelne Gebäudeteile früher als Lager-, Werkstatt-, Neben- oder Gartengebäude genutzt worden sein mögen, ist diese Nutzung nach dem derzeitigen Erscheinungsbild jedenfalls nicht mehr als geordnet, zeitgemäß oder wirtschaftlich tragfähig anzusehen. Der Bestand wirkt in seiner Gesamtheit überaltert, vernachlässigt und wirtschaftlich verbraucht. Die vorhandenen Gebäude stellen daher keinen werterhöhenden, marktüblich weiterverwendbaren Gebäudebestand dar, sondern sind bei einer künftigen Verwertung überwiegend als belastender Altbestand mit Freimachungs-, Entrümpelungs-, Entsorgungs- und Abbrucherfordernis zu berücksichtigen.Es ist im Zusammenhang mit diesen Altgebäuden auch darauf hinzuweisen, dass vor einem Abbruch bzw. einer Räumung gegebenenfalls weitergehende Prüfungen erforderlich sein können. Dies betrifft insbesondere die Frage allfälliger Schadstoffbelastungen, etwa alte Dämmstoffe, Dach- oder Wandmaterialien, Anstriche, Bodenbeläge, Leitungen, technische Einbauten oder sonstige kontaminationsverdächtige Materialien. Auch alte Fundamente, unterirdische Bauteile, Schächte, Leitungsreste oder verfüllte Bauteilbereiche können auf Grundlage der bloßen Sichtbefundung nicht ausgeschlossen werden. Diese Umstände sind bei der wirtschaftlichen Beurteilung des Grundstücks und des erforderlichen Abbruch- bzw. Freimachungsaufwandes entsprechend zu berücksichtigen.Die vorhandenen Altgebäude bzw. Nebengebäude sind somit nicht als gebrauchstauglicher Gebäudebestand im Sinne einer nachhaltigen Weiternutzung zu qualifizieren. Nach dem äußeren und inneren Erscheinungsbild liegt vielmehr ein wirtschaftlich verbrauchter Bestand vor, dessen Erhaltung und Sanierung im Verhältnis zu einer geordneten Neubebauung bzw. Neuordnung des Grundstücks voraussichtlich nur eingeschränkt zweckmäßig erscheint. Im Rahmen der weiteren Bewertung ist daher davon auszugehen, dass der Bestand im Wesentlichen als Abbruchbestand zu behandeln ist.
Wert des mitzuversteigernden Zubehörs: kein Zubehör

Versteigerungsort: Bezirksgericht Graz,Radetzkystrasse 27,8010 Graz,Saal C/EG

Grundstück in 8047 Hart bei Graz

Zwangsversteigerung eines Liegenschaftsanteils
Grundstücksgröße: 1.244 m²

Grundstücke / AußenanlagenDer Bewertungsgegenstand stellt sich im Zuge der Befundaufnahme als stark hanglagige, seit längerer Zeit nicht regelmäßig gepflegte und nur eingeschränkt betreute Liegenschaft dar. Bereits der äußere Gesamteindruck lässt erkennen, dass eine kontinuierliche gärtnerische Pflege, eine geordnete Bewirtschaftung oder eine laufende Instandhaltung der Freiflächen über einen längeren Zeitraum nicht bzw. nur in untergeordnetem Umfang stattgefunden hat.Die Grundstücksflächen sind in weiten Bereichen von hohem Gras-, Kraut- und Strauchbewuchs geprägt. Teilflächen sind mit dichtem natürlichen Aufwuchs, Bodendeckern, Gehölzaufwuchs, rankenden Pflanzen, Altlaub und sonstiger Spontanvegetation bedeckt.Die Liegenschaft weist eine deutliche Hanglage auf. Das Gelände fällt augenscheinlich in Richtung der tiefer gelegenen Nachbarbebauung ab. Die Hangneigung beeinflusst sowohl die Begehbarkeit als auch die künftige bauliche Nutzbarkeit, Geländegestaltung, Oberflächenentwässerung und allfällige Erschließungsmaßnahmen. In mehreren Bereichen ist die Oberfläche durch den dichten Bewuchs nur eingeschränkt einsehbar. Eine durchgehend geordnete, ebene oder baureif vorbereitete Grundstückssituation ist nicht gegeben.Teilbereiche sind nur erschwert begehbar. Ursprüngliche Wegeführungen, Geländekanten, Böschungen, Randbereiche oder sonstige Nutzungszonen sind nur ansatzweise erkennbar und vielfach durch Vegetation überlagert. In einzelnen Bereichen sind Ablagerungen, lose Bauteile, Rohre, Ziegel, Steine, Holz- und sonstige Materialien vorhanden. Diese Ablagerungen deuten darauf hin, dass die Freiflächen nicht vollständig bereinigt oder freigemacht wurden.Auch in den Randzonen und im Nahbereich der Gebäude ist eine fortgeschrittene Verwilderung festzustellen. Die Vegetation reicht teilweise unmittelbar an die Gebäudefassaden, Sockelzonen und sonstige Bauteile heran. Gebäudeanschlüsse, Randbereiche und Übergänge zwischen Baukörper und Freifläche sind abschnittsweise überwachsen. Dies spricht für eine über längere Zeit unterbliebene Freihaltung und Kontrolle der gebäudenahen Bereiche.Die vorhandenen Außenanlagen vermitteln insgesamt einen ungepflegten, teilweise ungeordneten und nur eingeschränkt nutzbaren Eindruck. Eine geordnete gärtnerische Gestaltung, regelmäßige Mahd, Freihaltung der Zugänge oder Pflege der Böschungs- und Randbereiche ist nicht erkennbar. Vor einer geordneten weiteren Nutzung oder Verwertung wären jedenfalls umfangreiche Freischneide-, Mäh-, Räumungs-, Entsorgungs- und gegebenenfalls Planierungsmaßnahmen erforderlich. Aufgrund des dichten Bewuchses und der nicht freigelegten Oberflächenbeschaffenheit können allfällige unterirdische Einbauten, alte Fundamentreste, Leitungen, Schächte, frühere Befestigungen, Auffüllungen oder sonstige bauliche Reststrukturen nicht ausgeschlossen werden. Gleiches gilt für mögliche Rückstände früherer Nutzungen im Bereich der bestehenden bzw. ehemals genutzten Baulichkeiten. Für eine künftige bauliche Nutzung ist daher eine weitergehende Prüfung der Untergrundsituation, der Entwässerung, der vorhandenen Anschlüsse und allfälliger baulicher Reststrukturen angezeigt.Insgesamt ist das Grundstück zum Zeitpunkt der Befundaufnahme als verwachsene, stark hanglagige und nicht vollständig bereinigte Liegenschaft zu beurteilen. Der Naturstand weist keinen Zustand auf, der eine unmittelbare bauliche Verwertung ohne vorbereitende Maßnahmen erwarten lässt. Der Grundstückszustand ist vielmehr durch Pflege- und Räumungsrückstand, dichten Bewuchs, eingeschränkte Begehbarkeit und ungeordnete Randbereiche geprägt. Die Untergrundverhältnisse wurden nicht geprüft.Gebäude / AltbestandAuf der Liegenschaft befindet sich ein älteres Wohngebäude welches nach dem äußeren und inneren Erscheinungsbild nicht mehr einem ordnungsgemäß instand gehaltenen, zeitgemäß nutzbaren oder wirtschaftlich nachhaltig weiterverwendbaren Gebäude entspricht. Die Baulichkeit weist deutliche Alters-, Abnützungs-, Vernachlässigungs- und Substanzschwächespuren auf. Der äußere Zustand des Gebäudes ist durch sichtbare Alterung, einfache Bauweise, verwitterte Oberflächen und ungepflegte Anschlussbereiche geprägt. Fassadenflächen, Sockelzonen, Fenster, Türen, Balkonbauteile, Dachränder und sonstige Anschlussstellen zeigen augenscheinlich einen nicht laufend instand gehaltenen Zustand. Teilweise sind Putzschäden, ausgebesserte oder offene Fassadenbereiche, freiliegende Mauerwerks- bzw. Untergrundstellen sowie Verschmutzungen erkennbar.Der Pflanzenbewuchs reicht in mehreren Bereichen bis unmittelbar an das Gebäude heran und überlagert gebäudenahe Bereiche optisch. Dies betrifft insbesondere Sockelbereiche, Fassadenanschlüsse, Randzonen und seitliche Gebäudeabschnitte. Derartige Befunde sprechen für eine längere Phase ohne laufende Pflege-, Kontroll- und Erhaltungsmaßnahmen.Die Balkon- und Außenbauteile weisen einen Instandhaltungsrückstand auf. Geländer, Balkonplatten, Vorsprünge, Dachanschlüsse und Fassadenbereiche wirken gealtert und instandsetzungsbedürftig. Einzelne Bauteile erscheinen durch Witterungseinfluss, Alterung und unterbliebene Pflege beeinträchtigt. Eine technische Detailprüfung der Tragfähigkeit oder Verkehrssicherheit wurde nicht vorgenommen. Auch die Dach- und Anschlussbereiche vermitteln keinen ordnungsgemäß gewarteten Zustand. Soweit einsehbar, zeigen sich gealterte Dachflächen, Dachränder und Anschlussdetails. Bei einem derart über längere Zeit nicht betreuten Altgebäude besteht erfahrungsgemäß ein erhöhtes Risiko von Undichtheiten, Feuchtigkeitseintritten, Holzschäden, Korrosion, Schädlingsbefall sowie verdeckten Schäden an tragenden oder aussteifenden Bauteilen. Eine abschließende bautechnische oder statische Beurteilung war im Rahmen der rein augenscheinlichen Befundaufnahme nicht Gegenstand.Gebäudezustand innenDie Innenbereiche des Gebäudes stellen sich als ungeordnet, verschmutzt, überaltert und nicht mehr nutzbar dar. Mehrere Räume sind mit Lagergut, Altmaterial, Möbelteilen, Bauresten, Holz- und Metallteilen, Geräten und diversen Ablagerungen belegt.Die vorhandenen Räume vermitteln überwiegend den Eindruck eines seit längerer Zeit nicht mehr ordnungsgemäß genutzten Altbestandes. Teilweise sind Räume überstellt, verschmutzt und nur eingeschränkt begehbar. In einzelnen Bereichen sind alte Einbauten, Schränke, Sanitärobjekte, Leitungen, Türen und sonstige Ausstattungsreste vorhanden.Hinzu kommen deutliche Abnützungs- und Verschmutzungserscheinungen an Wänden, Decken, Böden, Türen und sonstigen Oberflächen. Teilweise sind rohe, einfache oder nur untergeordnet ausgebaute Konstruktionen vorhanden. Einzelne Innenbereiche wirken baulich provisorisch, technisch überholt und nicht mehr zweckentsprechend nutzbar. Feuchtigkeitseinwirkungen, Putzschäden, schadhafte Oberflächen, Verschmutzungen und Vernachlässigungsfolgen sind augenscheinlich wahrnehmbar.Die vorhandenen Sanitär- und Nebenräume weisen keinen gebrauchsfähigen, wohnhygienisch ordnungsgemäßen Zustand auf. Ob Wasser-, Abfluss-, Heizungs- oder Elektroinstallationen funktionsfähig sind, konnte im Rahmen der Befundaufnahme nicht verifiziert werden. Aufgrund des vorgefundenen Zustandes ist jedenfalls von einem erheblichen Prüf-, Instandsetzungs- und Erneuerungsbedarf auszugehen.Auch die vorhandenen Küchen- bzw. Einbaubereiche sind als stark überaltert und nicht mehr nutzbar zu beurteilen. Die Einbauten wirken alt, verschmutzt und nicht betriebsbereit.Das Gebäude vermittelt insgesamt den Eindruck eines seit längerer Zeit nicht mehr bewohnten bzw. nicht mehr ordnungsgemäß betreuten Altbestandes. Abbruchwürdigkeit / wirtschaftliche EinordnungEs handelt es sich bei dem bewertungsgegenständlichen Gebäude um einen wirtschaftlich stark überalterten Bestand. Der sichtbare bauliche Zustand, die Verwilderung der Außenbereiche, die fehlende laufende Nutzung und die nicht prüfbare technische Funktionsfähigkeit der Anlagen sprechen dafür, dass eine nachhaltige Weiternutzung wirtschaftlich nicht mehr gegeben ist.Die vorhandenen Baulichkeiten stellen im gegenwärtigen Zustand keinen marktüblich verwertbaren Gebäudebestand dar. Vielmehr ist der Altbestand bei einer künftigen Verwertung überwiegend als belastender Bestand mit Freimachungs-, Entrümpelungs-, Entsorgungsserfordernis zu berücksichtigen.Im Zuge des Abbruchs bzw. der Räumung ist jedenfalls auch eine weitergehende Prüfung hinsichtlich allfälliger Schadstoffbelastungen, etwa alte Dämmstoffe, Dach- oder Wandmaterialien, Anstriche, Bodenbeläge, Leitungen, technische Einbauten oder sonstige kontaminationsverdächtige Materialien erforderlich. Auch alte Fundamente, Schächte, Leitungsreste, verfüllte Bauteilbereiche oder sonstige unterirdische Strukturen können auf Grundlage der bloßen Sichtbefundung nicht ausgeschlossen werden.
Wert des mitzuversteigernden Zubehörs: kein Zubehör

Versteigerungsort: Bezirksgericht Graz,Radetzkystrasse 27,8010 Graz,Saal C/EG

Einfamilienhaus in 8354 St. Anna am Aigen

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
Grundstücksgröße: 3.244 m²
Objektgröße: 140,00 m²
Das Bestandsgebäude mit einem annähernd rechteckigen Grundriss wurde in den Jahren 1985 – 1986 errichtet. Es besteht aus einem ganzflächigen Kellergeschoß, einem Erd- und einem Dachgeschoß, welche mit einer innenliegenden Stiege in Massivbauweise miteinander verbunden sind. Vom Keller- und Erdgeschoß konnten keine Planunterlagen vorgefunden werden. Eine Einreichplanung vom Dachgeschoß ist vorhanden, weicht aber geringfügig vom Plan ab. Die Beheizung sowie Warmwasseraufbereitung erfolgt über einen Ölkessel. Der Bauzustand entspricht unter Berücksichtigung des Alters in einer Werteskala von 1 – 5 der Note 3,0. Ein Energieausweis ist nicht vorhanden.KG: Garage, Gang, Tankraum, Heizraum, Erdkeller, Stiegenhaus, 4 LagerräumeEG: Diele, Schlafzimmer, Küche, Wohnzimmer, Zimmer, WC mit Vorraum, BadDG: Vorraum, WC, Bad, Schlafzimmer, Arbeitsraum, Wohnzimmer, Küche mit Esszimmer und SpeisDie Ausstattung fällt in die Kategorie ’normaler Standard‘.Die Gesamtnutzfläche liegt bei knapp 313 m².
Wert des mitzuversteigernden Zubehörs: 3.000,00 EUR

Versteigerungsort: Bezirksgericht Feldbach, Verhandlungssaal A/Parterre

Eigentumswohnung in 8051 Graz

Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum
Grundstücksgröße: 1.033 m²
Objektgröße: 51,15 m²
Die Liegenschaft, mit der EZ 2304 der KG 63112 Gösting, auf der sich der Bewertungsgegenstand befindet, hat ein Gesamtausmaß von 1.033 m² (lt. Grundbuchsstand) und ist mit mehreren Mehrparteienhäusern bebaut.Das bewertungsgegenständliche Wohnungseigentumsobjekt weist gemäß Nutzwertgutachten vom 20.10.2012 eine Nutzfläche von 51,15 m² auf. Im ursprünglichen Nutzwertgutachten ist die Top SSR 16 als „Sonstige Selbständige Räumlichkeit“ ausgewiesen und in Vorraum, WC, Abstellraum, Küche, Sekretariat und Chefbüro mit Terrasse gegliedert.Darüber hinaus wurden noch ein Lager im Erdgeschoss mit 15,93m² und ein Kellerabteil (Keller 16) mit 3,50 m² als Wohnungseigentums-Zubehör dem Wohnungseigentumsobjekt Top ssR 16 zugeordnet.Die Betriebskosten inkl. Verwaltungskostenpauschale für die Top ssR 16 betragen lt. Vorschreibung der Hausverwaltung ab 01.06.2026 monatlich 133,19 € (exkl. 10% Ust). Das monatliche Heizkosten-Akonto für die Wohnung Top ssR 16 beläuft sich lt. Vorschreibung ab 01.06.2026 auf 38,93 € (exkl. 20 % USt).Der Betrag für die Instandhaltung für die Wohnung Top ssR 16 beträgt lt. Vorschreibung der Hausverwaltung ab 01.06.2026 monatlich 69,93 €. Der Rücklagenstand für die gesamte Wohnhausanlage weist per 31.12.2025 ein Guthaben in Höhe von 18.540,71 auf. Ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen ist: C-LNr. 1 a 10159/1930 DIENSTBARKEIT der elektrischen Leitungsrechte gem Par 2 Servitutsbestellungsurkunde 1930-09-22 für Fa Elektrizitätswerk Gösting V. Franz als Eigentümerin der EZ 1011 GB IV Lendb 7505/2009 EZ 3187 KG 63108 Andritz weiteres herrschendes Gut c 2094/2011 Übertragung der vorangehenden Eintragung(en) aus EZ 272C-LNr. 2 a 6316/1930 bis 6318/1930 9137/1931 DIENSTBARKEIT der Duldung einer der Übertragung elektrischer Energie dienenden 100.000 Volt Hochspannungsleitung über Gst 341/236 (hier das grün angelegte Trennstück, welches mit Gst 341/121 vereinigt wurde) für Steirische Wasserkraft- und Elektrizitäts-Aktiengesellschaft in Graz und deren jeweiligen Rechtsnachfolgern im Eigentum dieser Fernleitungb 21656/1978 2043/2010 anstelle Gst 341/121 nunmehr dienend Gst .1200/1c 2094/2011 Übertragung der vorangehenden Eintragung(en) aus EZ 272C-LNr. 3 a 7921/1931 DIENSTBARKEIT der Leitung des elektrischen Stromes auf dem Gst 341/236 (hier das grün angelegte Trennstück, welches mit dem Gst 341/121 vereinigt wurde) für EZ 1011 GB IV Lend mit der Beschränkung gem Par VII Kaufvertrag 1931-05-08 für Fa Elektrizitätswerk Gösting V. Franzb 21656/1978 2043/2010 anstelle Gst 341/121 nunmehr dienend Gst .1200/1c 7505/2009 EZ 3187 KG 63108 Andritz weiteres herrschendes Gutd 2094/2011 Übertragung der vorangehenden Eintragung(en) aus EZ 272 C-LNr. 4 a 332/2011 1683/2011 DIENSTBARKEIT Verlegung, Benützung eines Kanals bzw. von Rohren und Leitungen über Gst .1200/1 .1200/3 gem Pkt 2) Dienstbarkeitsvertrag 2010-12-30 für Gst .1200/2b 2094/2011 Übertragung der vorangehenden Eintragung(en) aus EZ 272 C-LNr. 5 a 2094/2011 DIENSTBARKEIT Errichtung, Benützung, Erhaltung eines Kanals auf Gst .1200/3 gem Pkt 11. Kaufvertrag 2010-12-30 für Gst .1200/1 C-LNr. 6 a 2094/2011 DIENSTBARKEIT Gehen und Fahren sowie Leitungsrechte auf Gst .1200/3 gem Pkt 12. Kaufvertrag 2010-12-30 für Gst .1200/1
Wert des mitzuversteigernden Zubehörs: 500,00 EUR

Versteigerungsort: Bezirksgericht Graz-West, Grieskai 88, 8020 Graz, Verhandlungssaal D, Parterre

Mehrfamilienhaus

Wohnhaus in 8020 Graz

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
Grundstücksgröße: 1.010 m²

Die Liegenschaft mit der EZ 903 der KG 63104 Lend hat ein Gesamtausmaß von 1.010 m ² (lt. Grundbuchsstand) und ist mit einem Mehrparteien-Wohnhaus bebaut. Der Bewertungsgegenstand umfasst insgesamt 18 in sich abgeschlossene Wohnungen, die hinsichtlich baulicher Ausführung, Ausstattungsstandard und Oberflächenqualität einen überwiegend einheitlichen, typisierten Grundstandard aufweisen. Abweichungen betreffen im Wesentlichen den individuellen Ausbau einzelner Einheiten sowie unterschiedliche Wohnungsgrößen und Zuschnitte, ohne dass sich daraus eine wesentlich unterschiedliche Wertigkeit der einzelnen Wohnungen ableiten lässt.An den Tagen der Befundaufnahmen war der Bewertungsgegenstand bewohnt und möbliert. Es wurden Bestandsverhältnisse bekanntgegeben (s. Mietzinsliste).Bei der bewertungsgegenständlichen Liegenschaft handelt es sich um eine Ertragsliegenschaft im Rahmen eines Bauherrenmodells. Ideelle Anteile an einer Ertragsliegenschaft wie die bewertungsgegenständliche sind im aktuellen Marktgeschehen gut verkäuflich. Es wird demgemäß kein Abzug für den Wert der ideellen Anteile im Verhältnis zur Gesamtliegenschaft zum Ansatz gebracht. Verkehrswert der Gesamtliegenschaft:Ertragswert der Wohnungen EUR 4,333.579,88Ertragswert der TG-Parkplätze EUR 349.266,22Sonstige wertbeeinflussende Umstände Allgemeine Reparaturen – EUR 10.000,00Sonstige wertbeeinflussende Umständevergünstigte Miete der Top 11- EUR 2.040,18Ertragswert der Liegenschaft EUR 4,670.805,92Verkehrswert (gerundet) EUR 4,437.000,00Verkehrswert der ideellen 50/1000–Anteile (gerundet)EUR 222.000,00
Wert des mitzuversteigernden Zubehörs: nicht festgestellt

Versteigerungsort: Bezirksgericht Graz-West, Grieskai 88, 8020 Graz, Verhandlungssaal D, Parterre

Mehrfamilienhaus

Wohnhaus in 8020 Graz

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
Grundstücksgröße: 840 m²
Objektgröße: 1.224,90 m²
Bewertungsgegenstand bilden die auf der Liegenschaft EZ 112 der KG 63105 Gries errichteten Mehrparteien-Wohnhäusern (Hauptgebäude und Hofgebäude) mit der Liegenschaftsadresse: Lazarettgasse 37/37a, 8020 Graz. Die Liegenschaft mit der EZ 112 der KG 63105 Gries hat ein Gesamtausmaß von 840 m ² (lt. Grundbuchsstand) und ist mit zwei Mehrparteien-Wohnhäusern bebaut.Nutzfläche der Liegenschaft Hauptgebäude Haus Nr. 37: 862,92 m²; das auf der gegenständlichen Liegenschaft sanierte und aufgestockte Wohngebäude mit der Haus Nr. 37 umfasst 15 Wohnungen in fünf Geschoßen.Nutzfläche der Liegenschaft Hofgebäude Haus Nr. 37a: 361,98 m²; mit der Baubewilligung vom 05.03.2024 wurden insgesamt auf zwei Geschoßen fünf Wohneinheiten im Hofgebäude, Fahrradabstellplätze und ein Müllplatz geschaffen. Bei den Gebäuden ist kein einheitlich neuwertiger Zustand über sämtliche Bauteile gegeben, sondern ein durch Umbau- und Adaptierungsmaßnahmen überformter Bestandszustand. Typisch hierfür ist das Nebeneinander von modernisierten Erschließungsflächen, funktional neu geordneten Hof- und Zugangsbereichen und gleichzeitig älteren, in wesentlichen Teilen ursprünglichen beziehungsweise nur partiell sanierten Keller- und Technikzonen. Bewertungsfachlich ist von einem teilmodernisierten Bestandsobjekt mit gestuftem Instandhaltungsniveau auszugehen.An den Tagen der Befundaufnahmen war der Bewertungsgegenstand bewohnt und möbliert. Es wurden Bestandsverhältnisse bekanntgegeben (s. Mietzinsliste; auf die Ausführungen des Sachverständigen wird ausdrücklich hingewiesen).Bei der bewertungsgegenständlichen Liegenschaft handelt es sich um eine Ertragsliegenschaft im Rahmen eines Bauherrenmodells. Ideelle Anteile an einer Ertragsliegenschaft wie die bewertungsgegenständliche sind im aktuellen Marktgeschehen gut verkäuflich. Es wird demgemäß kein Abzug für den Wert der ideellen Anteile im Verhältnis zur Gesamtliegenschaft zum Ansatz gebracht.Verkehrswert der Gesamtliegenschaft:Ertragswert Hauptgebäude Nr. 37 EUR 2.834.509,40Ertragswert Hofgebäude Nr. 37a EUR 1.150.383,62Sonstige wertbeeinflussende Umstände Allgemeine Reparaturen – EUR 15.000,00Sonstige wertbeeinflussende UmständeBrauchbarmachung – EUR 18.000,00Sonstige wertbeeinflussende UmständeNutzung der Fassade zu Werbezwecken – EUR 27.000,00Ertragswert der Liegenschaft EUR 3.924.898,02Verkehrswert (gerundet) EUR 3.729.000,00Verkehrswert der ideellen 50/1000–Anteile (gerundet)EUR 186.000,00Dienstbarkeiten und andere Lasten: Ohne Anrechnung auf das Meistbot ist folgende außerbücherliche Last für die Liegenschaft KG 63105 Gries, EZ 112, B-LNR 35, 50/1000-Anteile zu übernehmen: Die außerbücherliche Nutzung gemäß der Vereinbarung vom 08.01.2021 betreffend der unbefristeten Nutzung der auf das Grundstück mit der GST-Nr. 166 der Fa. Spätauf grenzenden Fassade zu Werbezwecken. Dieser Umstand wurde im Rahmen der Ermittlung des Ertragswertes berücksichtigt.
Wert des mitzuversteigernden Zubehörs: nicht festgestellt

Versteigerungsort: Bezirksgericht Graz-West, Grieskai 88, 8020 Graz, Saal D/EG

Mehrfamilienhaus

Wohnhaus in 8020 Graz

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
Grundstücksgröße: 840 m²
Objektgröße: 1.224,90 m²
Bewertungsgegenstand bilden die auf der Liegenschaft EZ 112 der KG 63105 Gries errichteten Mehrparteien-Wohnhäusern (Hauptgebäude und Hofgebäude) mit der Liegenschaftsadresse: Lazarettgasse 37/37a, 8020 Graz. Die Liegenschaft mit der EZ 112 der KG 63105 Gries hat ein Gesamtausmaß von 840 m ² (lt. Grundbuchsstand) und ist mit zwei Mehrparteien-Wohnhäusern bebaut.Nutzfläche der Liegenschaft Hauptgebäude Haus Nr. 37: 862,92 m²; das auf der gegenständlichen Liegenschaft sanierte und aufgestockte Wohngebäude mit der Haus Nr. 37 umfasst 15 Wohnungen in fünf Geschoßen.Nutzfläche der Liegenschaft Hofgebäude Haus Nr. 37a: 361,98 m²; mit der Baubewilligung vom 05.03.2024 wurden insgesamt auf zwei Geschoßen fünf Wohneinheiten im Hofgebäude, Fahrradabstellplätze und ein Müllplatz geschaffen. Bei den Gebäuden ist kein einheitlich neuwertiger Zustand über sämtliche Bauteile gegeben, sondern ein durch Umbau- und Adaptierungsmaßnahmen überformter Bestandszustand. Typisch hierfür ist das Nebeneinander von modernisierten Erschließungsflächen, funktional neu geordneten Hof- und Zugangsbereichen und gleichzeitig älteren, in wesentlichen Teilen ursprünglichen beziehungsweise nur partiell sanierten Keller- und Technikzonen. Bewertungsfachlich ist von einem teilmodernisierten Bestandsobjekt mit gestuftem Instandhaltungsniveau auszugehen.An den Tagen der Befundaufnahmen war der Bewertungsgegenstand bewohnt und möbliert. Es wurden Bestandsverhältnisse bekanntgegeben (s. Mietzinsliste; auf die Ausführungen des Sachverständigen wird ausdrücklich hingewiesen).Bei der bewertungsgegenständlichen Liegenschaft handelt es sich um eine Ertragsliegenschaft im Rahmen eines Bauherrenmodells. Ideelle Anteile an einer Ertragsliegenschaft wie die bewertungsgegenständliche sind im aktuellen Marktgeschehen gut verkäuflich. Es wird demgemäß kein Abzug für den Wert der ideellen Anteile im Verhältnis zur Gesamtliegenschaft zum Ansatz gebracht. Verkehrswert der Gesamtliegenschaft:Ertragswert Hauptgebäude Nr. 37 EUR 2.834.509,40Ertragswert Hofgebäude Nr. 37a EUR 1.150.383,62Sonstige wertbeeinflussende Umstände Allgemeine Reparaturen – EUR 15.000,00Sonstige wertbeeinflussende UmständeBrauchbarmachung – EUR 18.000,00Sonstige wertbeeinflussende UmständeNutzung der Fassade zu Werbezwecken – EUR 27.000,00Ertragswert der Liegenschaft EUR 3.924.898,02Verkehrswert (gerundet) EUR 3.729.000,00Verkehrswert der ideellen 50/1000–Anteile (gerundet)EUR 186.000,00Ohne Anrechnung auf das Meistbot ist folgende außerbücherliche Last für die Liegenschaft KG 63105 Gries, EZ 112, B-LNR 35, 50/1000-Anteile zu übernehmen: Die außerbücherliche Nutzung gemäß der Vereinbarung vom 08.01.2021 betreffend der unbefristeten Nutzung der auf das Grundstück mit der GST-Nr. 166 der Fa. Spätauf grenzenden Fassade zu Werbezwecken. Dieser Umstand wurde im Rahmen der Ermittlung des Ertragswertes berücksichtigt.
Wert des mitzuversteigernden Zubehörs: nicht festgestellt

Versteigerungsort: Bezirksgericht Graz-West, Grieskai 88, 8020 Graz, Saal D/EG

Mehrfamilienhaus

Wohnhaus in 8020 Graz

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
Grundstücksgröße: 1.010 m²

Das Vadium kann nur in Form einer Sparurkunde erlegt werden. Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt. An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht enthaltenen Aufforderungen.Verkehrswert der Gesamtliegenschaft:Ertragswert der Wohnungen EUR 4,333.579,88Ertragswert der TG-Parkplätze EUR 349.266,22Sonstige wertbeeinflussende Umstände Allgemeine Reparaturen – EUR 10.000,00Sonstige wertbeeinflussende Umständevergünstigte Miete der Top 11 – EUR 2.040,18Ertragswert der Liegenschaft EUR 4,670.805,92Verkehrswert (gerundet) EUR 4,437.000,00Verkehrswert der ideellen 60/1000–Anteile (gerundet)EUR 266.000,00
Wert des mitzuversteigernden Zubehörs: nicht festgestellt

Versteigerungsort: Bezirksgericht Graz-West, Grieskai 88, 8020 Graz, Saal D/EG

Eigentumswohnung in 8051 Graz

Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum
Grundstücksgröße: 1.033 m²
Objektgröße: 22,15 m²
Bewertungsgegenstand bilden die 11/864-Anteile verbunden mit dem Wohnungseigentumsobjekt an Top PP 16 (KFZ-Abstellplatz) an der Liegenschaft EZ 2304 der KG 63112 Gösting, mit der Liegenschaftsadresse: Augasse 73, 8051 Graz. Der Bewertungsgegenstand befindet sich im Erdgeschoss und ist über die allgemeinen Erschließungsfläche (Zufahrt) direkt von der Augasse(öffentliche Straße) erreichbar. Der Abstellplatz befindet sich innerhalb einer offenen, überdachten Stellplatzanlage der Wohnanlage. Es handelt sich nicht um einen geschlossenen Garagenplatz, sondern um einen gedeckten Außenstellplatz bzw. Carport-Abstellplatz, der durch die darüberliegende Gebäudekonstruktion gegen direkte Niederschläge teilweise geschützt ist.Nutzfläche des Wohnungseigentumsobjekt Top PP 16: 22,15 m²Es wurde kein Bestandsverhältnis bekanntgegeben.Die Betriebskosten inkl. Verwaltungskostenpauschale für den KFZ-Abstellplatz Top PP 16 betragen lt. Vorschreibung der Hausverwaltung ab 01.06.2026 monatlich EUR 20,18 (exkl. 10% USt). Der Betrag für die Instandhaltung für den KFZ-Abstellplatz Top PP 16 beträgt lt. Vorschreibung der Hausverwaltung ab 01.06.2026 monatlich EUR 10,61. Das monatliche Heizkosten-Akonto für den KFZ-Abstellplatz Top PP 16 beläuft sich lt. Vorschreibung ab 01.06.2026 auf EUR 5,89 (exkl. 20 % Ust).Ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen ist: C-LNr. 1 a 10159/1930 DIENSTBARKEIT der elektrischen Leitungsrechte gem Par 2 Servitutsbestellungsurkunde 1930-09-22 für Fa Elektrizitätswerk Gösting V. Franz als Eigentümerin der EZ 1011 GB IV Lendb 7505/2009 EZ 3187 KG 63108 Andritz weiteres herrschendes Gutc 2094/2011 Übertragung der vorangehenden Eintragung(en) aus EZ 272C-LNr. 2 a 6316/1930 bis 6318/1930 9137/1931 DIENSTBARKEIT der Duldung einer der Übertragung elektrischer Energie dienenden 100.000 Volt Hochspannungsleitung über Gst 341/236 (hier das grün angelegte Trennstück, welches mit Gst 341/121 vereinigt wurde) für Steirische Wasserkraft- und Elektrizitäts-Aktiengesellschaft in Graz und deren jeweiligen Rechtenachfolgern im Eigentum dieser Fernleitungb 21656/1978 2043/2010 anstelle Gst 341/121 nunmehr dienend Gst .1200/1с 2094/2011 Übertragung der vorangehenden Eintragung(en) aus EZ 272C-LNr. 3 a 7921/1931 DIENSTBARKEIT der Leitung des elektrischen Stromes auf dem Gst 341/236 (hier das grün angelegte Trennstück, welches mit dem Gst 341/121 vereinigt wurde)für EZ 1011 GB IV Lend mit der Beschränkung gem Par VII Kaufvertrag 1931-05-08 für Fa Elektrizitätswerk Gösting V. Franzb 21656/1978 2043/2010 anstelle Gst 341/121 nunmehr dienend Gst .1200/1c 7505/2009 EZ 3187 KG 63108 Andritz weiteres herrschendes Gutd 2094/2011 Übertragung der vorangehenden Eintragung(en) aus EZ 272 C-LNr. 4 a 332/2011 1683/2011 DIENSTBARKEIT Verlegung, Benützung eines Kanals bzw. von Rohren und Leitungen über Gst .1200/1 .1200/3 gem Pkt 2) Dienstbarkeitsvertrag 2010-12-30 für Gst .1200/2b 2094/2011 Übertragung der vorangehenden Eintragung(en) aus EZ 272 C-LNr. 5 a 2094/2011 DIENSTBARKEIT Errichtung, Benützung, Erhaltung eines Kanals auf Gst .1200/3 gem Pkt 11. Kaufvertrag 2010-12-30 für Gst .1200/1 C-LNr. 6 a 2094/2011 DIENSTBARKEIT Gehen und Fahren sowie Leitungsrechte auf Gst .1200/3 gem Pkt 12. Kaufvertrag 2010-12-30 für Gst .1200/1
Wert des mitzuversteigernden Zubehörs: 0,00 EUR

Versteigerungsort: Bezirksgericht Graz-West, Grieskai 88, 8020 Graz, Verhandlungssaal D, Parterre

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