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FAQ

Amtsgericht Frankfurt am Main

FAQ - Zwangsversteigerungen

Dein-ImmoCenter ist die führende Online-Plattform für Zwangsversteigerungen. Wir legen großen Wert auf Kundenzufriedenheit. Deshalb hat bei uns jeder Interessent die Möglichkeit unsere Plattform kostenlos zu testen. Unsere Kunden sind rundum zufrieden – das zeigen unsere hervorragenden Bewertungen auf ImmoScout24, Google und Trustpilot. 

Nein! Damit Sie sich von unseren Services überzeugen können, bieten wir jedem Interessenten eine kostenlose Gratiswoche an. Diese Gratiswoche ist an keinen Vertrag gebunden – Sie können innerhalb der ersten 7 Tage kündigen und müssen nichts bezahlen. Wenn Sie von unserem Angebot überzeugt sind und Kunde bleiben möchten, erhalten Sie für nur 11,99 € im Monat Zugriff auf alle unsere Services. Unser Abonnement hat keine Mindestlaufzeit – Sie können jederzeit kündigen.

Sie können Ihr Konto ganz einfach mit zwei Klicks kündigen: Loggen Sie sich bitte bei Dein-ImmoCenter ein und gehen Sie auf Ihr Profil (falls Sie Ihr Passwort nicht mehr kennen, klicken Sie bitte auf „Passwort vergessen“):Im Folgenden erscheint Ihr Profil, bei dem Sie bitte auf „Stornieren“ klicken und bestätigen:Damit haben Sie Ihre Mitgliedschaft gekündigt. Bei weiteren Fragen kommen Sie gerne auf uns zu. 

Jede geschäftsfähige Person ist zum Bieten berechtigt. Sie benötigen zum Mitbieten 10 % des Schätzwerts als Vadium und Ihren Personalausweis.

Das Vadium (auch als Sicherheitsleistung bekannt) beträgt stets 10 % des Schätzwertes der jeweiligen Immobilie.

Die Sicherheitsleistung ist lediglich in Form einer Sparurkunde/Sparbuch zu erbringen. Bargeld & Checks werden nicht akzeptiert.

Nein, Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu benötigen Sie eine notariell beglaubigte Vollmacht.

Vergessen Sie für den Versteigerungstermin nicht Ihren Personalausweis, den Nachweis für die Bietsicherheit und  ggf. Vollmachten.

Die Versteigerung findet in der Regel im jeweiligen Bezirksgericht statt. Alle Anschriften und Telefonnummern der Bezirksgerichte finden Sie auf unserer Website. Die entsprechenden Termine und Uhrzeiten sind im Katalog enthalten.

Ja, der Termin kann sich sehr kurzfristig ändern. Sie sollten am Tag der Versteigerung auf jeden Fall beim Amtsgericht nachfragen, ob der Termin stattfindet.

Das Mindestgebot startet mit der Hälfte des Schätzwertes. Achtung: In Fällen der Versteigerung einer gemeinschaftlichen Liegenschaft beträgt das Mindestgebot den Schätzwert.

Bevor Sie in einer Zwangsversteigerung mitbieten, sollten Sie unbedingt bei mehreren Versteigerungsterminen zuschauen! Dadurch lernen Sie nicht nur den Prozess kennen, Sie erhalten auch mehr Selbstbewusstsein, welches Ihnen bei der „richtigen“ Versteigerung um Ihr gewünschtes Objekt hilft, einen kühlen Kopf zu bewahren. Denn wenn Sie schon wissen, wie verschiedene Akteure agieren und reagieren, dann werden Sie nicht auf kaltem Fuß erwischt. Eine Zwangsversteigerung erfolgreich zu meistern ist eben nicht nur Sache des Geldbeutels, sondern auch das Ergebnis von Disziplin, mentaler Stärke und Bietertaktiken.

Wenn Sie der/die Höchstbietende sind, dann gehört die Immobilie nicht automatisch Ihnen. Die Zustimmung des Gläubigers und die Höhe Ihres Gebots ist ausschlaggebend. Wenn das Höchstgebot unterhalb drei Viertel des Schätzwertes liegt, kann das letzte Gebot noch innerhalb der nächsten 14 Tage nachträglich überboten werden. Wenn innerhalb der 14 Tage kein höheres Gebot kommt und kein Veto vom Gläubiger eingelegt wird, dann gehört die Immobilie Ihnen.

Wenn Sie den Zuschlag erhalten haben, können Sie innerhalb von zwei Monaten der Zuschlagsfrist von Ihrem Gebot abtreten. Ihr Vadium erhalten Sie jedoch nicht zurück.

Die Zwangsversteigerung einer gemeinschaftlichen Liegenschaft, auch „unechte Versteigerung genannt“, dient der Aufhebung einer Grundstückseigentümergemeinschaft. Im Gegensatz zur klassischen Zwangsversteigerung ist die Ursache dieses Verfahrens nicht die Zahlungsunfähigkeit des Eigentümers, sondern Uneinigkeit zwischen den Eigentümern. Es gibt kein Gläubiger-Schuldner Verhältnis. In der Praxis kommt dies häufig bei geschiedenen Eheleuten sowie Erbengemeinschaften vor.

Das Gericht organisiert eine Besichtigung nur zu ausgewählten Terminen.

Der Schätzwert basiert auf dem Gutachten, welches von einem unabhängigen Sachverständigen erstellt wird. Nach dem Schätzwert richten sich die Wertgrenzen sowie die Höhe der zu erbringenden Sicherheitsleistung.

Im Wertgutachten, welches durch einen vom Gericht bestellten unabhängigen Gutachter erstellt wird, finden Sie ausführliche Informationen zur Schätzwertbestimmung, Bauzustand, Vermietungssituation, Lage usw. Sollte das Gutachten nicht im Internet veröffentlicht sein, empfehlen wir Ihnen, den Gläubiger direkt zu kontaktieren.

Einen Grundbuchauszug können Sie digital über Informationsplattformen wie Auszug.at abfragen.

Im 1. Halbjahr 2022 wurden 405 Zwangsversteigerungen in Österreich terminiert, was rund 68 Zwangsversteigerungen pro Monat ergibt. Diese und viele weitere Informationen finden Sie in unserem kostenlosen Marktbericht zum Zwangsversteigerungsmarkt in Österreich.

  • Qualität/Ausstattung der Wohnanlage oder angrenzender Immobilien
  • Parkmöglichkeiten
  • Verkehr und andere Lärmbelästigungsquellen
  • Entfernung zu Ärzten, Schulen, Kindergarten, Autobahn, Einkaufsmöglichkeiten, Parkanlagen
  • Überschwemmungsgebiet

Im 1. Halbjahr des Jahres 2022 betrug das durchschnittliche Meistgebot rund 146 % des angesetzten Verkehrswertes. Dies kann aber nach Objekttyp und Bundesland deutlich schwanken. So wurden im selben Zeitraum auch rund 26 % aller Objekte unter dem angesetzten Verkehrswert versteigert. Diese und viele weitere Auswertungen finden Sie in unserem kostenlosen Marktbericht zum Zwangsversteigerungsmarkt in Österreich.

Ja. So war beispielsweise die Anzahl der terminierten Zwangsversteigerungen im 1. Halbjahr 2022 im Osten (Niederösterreich, Steiermark) am höchsten. In Oberösterreich war im gleichen Zeitraum der Abstand zwischen Meistgebot und angesetzem Verkehrswert am größten. Diese und viele weitere Auswertungen auf regionaler Ebene finden Sie in unserem kostenlosen Marktbericht zum Zwangsversteigerungmarkt in Österreich.

Während der Zwangsversteigerung (Bietzeit) können dem Rechtspfleger jederzeit Fragen zum Objekt gestellt werden. Auch vor der Versteigerung kann man schon durch gezielte Fragen beim Bezirksgericht einige Themen klären. Weiterhin kann man einen Bausachverständigen oder Rechtsanwalt für weitere Fragen oder zur Betreuung des Prozesses hinzuziehen.

Bevor Sie in einer Zwangsversteigerung mitbieten, sollten Sie optimalerweise bei mehreren Versteigerungsterminen anwesend gewesen sein, um das Verfahren einer Zwangsversteigerung kennenzulernen. Zudem erhalten Sie mehr Selbstbewusstsein, welches Ihnen bei der „richtigen“ Versteigerung um Ihr gewünschtes Objekt hilft, einen kühlen Kopf zu bewahren. Wenn Sie wissen, wie verschiedene Akteure agieren und reagieren, dann werden Sie auch nicht auf kaltem Fuß erwischt. Eine Zwangsversteigerung erfolgreich zu meistern ist eben nicht nur eine Sache des Geldbeutels, sondern auch das Ergebnis von Disziplin, mentaler Stärke und Bietertaktiken.

Um nicht mehr auszugeben als geplant, sollten sich Bieter bereits vor der Versteigerung ihre Höchstsumme überlegen und an diesem Limit festhalten. Sinnvoll ist es, vor der Versteigerung eine obere Kaufpreisgrenze schriftlich auf einem Zettel UND in Gedanken zu fixieren. Machen Sie sich vor der Versteigerung klar, dass Sie IN KEINEM FALL über diesen Wert bieten werden. Wenn an dem Versteigerungstermin viele Interessenten mitbieten und die Grenze erreicht ist, hören Sie auf mitzubieten. Es wird nicht die letzte Zwangsversteigerung sein. Sie müssen die wichtigste Fähigkeit eines Investors mitbringen: Geduld.

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