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Zwangsversteigerung in Amtsgericht Hermagor

Einfamilienhaus in 9640 Kötschach-Mauthen

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
Grundstücksgröße: 723 m²

Wohn- und Wirtschaftsgebäude:Baujahr laut Angaben 1946Das Gebäude ist in einem schlechten Bauzustand.Dach und Decke im Obergeschoss (Wohnbereich) zum Teil eingebrochen.Nebengebäude:Baujahr laut Angaben 1968Massiv errichtet. Pultdach, Dacheindeckung mit BlechEine Mitteilung des Verpflichteten, dass er auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 verzichtet, ist nicht erfolgt.Bietinteressenten haben einen amtlichen Lichtbildausweis und einen Staatsbürgerschaftsnachweis, gegebenenfalls einen Firmenbuchauszug bzw eine öffentlich beglaubigte Spezialvollmacht mitzubringen. An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht enthaltenen Aufforderungen.Zur NachrichtDie Versteigerungsbedingungen, die auf die Liegenschaften sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw. können von den Kauflustigen im Bezirksgericht Hermagor während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden. Ablichtungen des gesamten Schätzungsgutachtens gegen Kostenersatz sind bei dem Bezirksgericht Hermagor erhältlich. Das Gutachten ist in der Ediktsdatei zu ersehen.Allgemeine AufforderungRechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigenfalls sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.Allgemeine Aufforderung an die PfandgläubigerDiejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind.Wird keine Erklärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schuldners einverstanden erklären.Aufforderung an die öffentlichen Organe bezüglich der Steuern und sonstigen öffentlichen AbgabenDie öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird. Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigenfalls diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Versteigerung berichtigt werden würden. Ungültige VereinbarungenVereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechen zugesicherten Beträge, Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.
Wert des mitzuversteigernden Zubehörs: nicht festgestellt

Versteigerungsort: Bezirksgericht Hermagor, Verhandlungssaal 13 EG

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Objekt Daten

ID : Identifikationsnummer für die eindeutige Zuordnung des Objekts.
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Termin : Datum und Uhrzeit der Versteigerung.
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Verkehrswert : Festgesetzter Verkehrswert gemäß Gutachten.
23.400 €

Adresse : Vollständige Anschrift des zu versteigernden Objektes.
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Geringstes Gebot : Sollten die Wertgrenzen weggefallen sein, wird automatisch die 5/10-Wertgrenze angezeigt. Weitere Informationen zu den Wertgrenzen finden Sie im zweiten Teil des Katalogs.
11.700 €

Dokumente : Auflistung der durch das Gericht zur Verfügung gestellten Dokumente (mit entsprechenden Links in der Online-Version): • Amtliche Bekanntmachung • Exposé • Gutachten • Bilder
Foto(s), Kurzgutachten, Langgutachten,

Aktualisiert am : Datum der letzten Aktualisierung durch das Amtsgericht.
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